Kempen NPD-Prozess: Anwalt will Landeswahlleiter als Zeugen
In der Verhandlung am Montag in Sachen Wahlbetrug bei der Kempener NPD gab es einen Antrag der Verteidigung.
Im Prozess um Wahlfälschung zugunsten der Kempener NPD vor dem Krefelder Landgericht wurde am Montag das Verfahren gegen eine der vier Angeklagten eingestellt. Die 29-jährige Kempenerin hat noch eine Freiheitsstrafe abzusitzen. Zudem gibt es noch eine offene Bewährungsstrafe. Im Hinblick darauf hat die Kammer das Verfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt. Die Frau war beschuldigt worden, zusammen mit zwei Mitangeklagten zum Schein ein Protokoll einer Aufstellungsversammlung der rechtsradikalen NPD angefertigt zu haben, bei welchem Scheinkandidaten gewählt worden sein sollen. Das sollen die Angeklagten danach im Vorfeld der Kommunalwahl 2014 beim Kempener Wahlamt eingereicht haben.
Gegen die drei Mitangeklagten, die zum Teil erhebliche Vorstrafen — unter anderem wegen Raub und Körperverletzung — haben, wird weiter verhandelt. Ein 25-jähriger Zeuge sagte gegen den Hauptangeklagten B. aus. Auch dieser Mann schilderte, dass er dachte, dass er nur eine Unterstützungsunterschrift für den Kandidaten B. leiste und nicht selbst kandidiere.
„Ich habe mir das Formular nicht so richtig durchgelesen“, sagte er, nachdem der Richter ihm das Schriftstück zeigte. Denn dort war vermerkt, dass es für eine Kandidatur sei. Er habe sich da auf die Angaben des Angeklagten B. verlassen. Der hingegen sagte später, dass er dem Mann erklärt habe, wofür das Formular sei. Für seine Unterschrift habe er wie schon andere Zeugen ein Gramm Speed bekommen, sagte der Mann. Ob er das nun vom Angeklagten bekommen hat oder nicht, konnte er allerdings nicht mehr sicher sagen.
Weitere Zeugen glänzten dagegen durch Abwesenheit. Bei einem der nächsten Termine könnte es auch noch einen prominenten Zeugen geben. Ein Verteidiger beantragte den derzeitigen Landeswahlleiter Wolfgang Schellen aus dem Innenministerium als Zeugen zu vernehmen. Er soll unter anderem bezeugen, dass kein einziger NPD-Kandidat in der Zeit von 1990 bis 2014 direkt in ein kommunales Parlament gewählt wurde. Ferner soll er bezeugen, dass eine Aufstellungsversammlung mit nur drei Mitgliedern bei kleineren Parteien durchaus üblich sei. Außerdem sollen noch weitere damalige NPD-Funktionäre als Zeugen gehört werden. Ob das Gericht diesen Anträgen stattgibt, wird sich bei der nächsten Verhandlung am 25. Juli klären.