Streit in der „Kufa“ endet vor Gericht

Zwei junge Kempener müssen sich nach einer Rangelei in der Krefelder Disko wegen Körperverletzung verantworten.

Kempen/Krefeld. Vor dem Amtsgericht Krefeld trafen sich am Mittwoch drei Streithähne wieder, die im Oktober 2011 in der „Kulturfabrik“ an der Dießemer Straße aneinander geraten waren.

Zwei Kempener sollen einen Krefelder (25) geschubst und gegen sein Knie getreten haben. Dabei soll sich der Zeuge E. an seinem bereits lädierten Knie erneut verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft warf den 21 und 22 Jahre alten Männern gefährliche Körperverletzung vor.

Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers und der Angeklagten unterschieden sich allerdings so erheblich, dass der Eindruck entstand, die jungen Herren hätten an völlig verschiedenen Orten gefeiert.

Der Angeklagte Y. räumte ein, E. geschubst zu haben. Dies sei jedoch nur aus reinem Selbstschutz geschehen. „Ich hatte Angst vor der Flasche in seiner Hand“, erklärte Y.

Auch der zweite Angeklagte A. fühlte sich bedroht. Er sei angepöbelt worden. Handgreiflich will A. aber nicht geworden sein.

Beide Angeklagten berichteten übereinstimmend, dass es eine Bierflasche war, die der Geschädigte in der Hand hatte. Sie beschrieben den Zeugen als stark alkoholisiert. E. sei durch den Schubser gestürzt und die Flasche auf dem Boden zerbrochen.

Dagegen erklärte E., er habe an diesem Abend kein Bier konsumiert und auch eine zerbrochene Flasche habe es nicht gegeben. Er sei vor dem Vorfall mit den Worten „verpiss dich“ angegriffen worden und wollte den kleineren der beiden Tanzsäle in der Kufa gerade verlassen, als er von hinten angegriffen wurde. Viele Zeugen könnten dies belegen.

Doch bereits der erste Zeuge konnte dem Gericht bei der Zuordnung des Schubsers und des Tritts nicht weiter helfen. Er gab an, Y. habe getreten. Der Geschädigte war sich hingegen „ziemlich sicher“, der Angeklagte A. habe zugetreten.

Die Verhandlung wurde ergebnislos unterbrochen. Die Verteidigung will nun prüfen, ob einen Einstellung des Verfahrens möglich ist. Die Alternative wäre eine erneute Verhandlung mit einer Ausweitung der Zeugenbefragungen.