Meinung Vor allem Zeit gewonnen
Die Landratswahl im Kreis Viersen muss nicht wiederholt werden. Gestärkt geht Andreas Coenen aus dem Verfahren allerdings nicht hervor. Ein Kommentar.
Die unzulässige Wahlbeeinflussung vor der Landratswahl 2020 zieht keine Neuwahl nach sich. Andreas Coenen darf also bis 2025 Landrat des Kreis Viersen bleiben, so hat es das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden.
Dies mag für Coenen zunächst befreiend wirken. Gestärkt geht er aus dem langwierigen Verfahren allerdings nicht hervor. Der Vorwurf der unzulässigen Wahlwerbung hat ihn mittlerweile gut die Hälfte seiner aktuellen Amtszeit begleitet - und wurde nun erneut durch ein Gericht bestätigt. Auch der Vorwurf, dass dieser Wahlfehler absichtlich geschah, konnte nie wirklich entkräftet werden.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Wähler diese Geschichte bis zum nächsten Wahlkampf in zwei Jahren komplett vergessen haben. Und innerhalb der CDU kursierten schon vor dem Urteil verschiedene Namen als mögliche Kandidaten im Falle einer Neuwahl. Man beschäftigt sich also bereits mit Nachfolgern für Andreas Coenen.
Am Ende könnte die unzulässige Wahlbeeinflussung dessen politische Karriere trotz des jüngsten Urteils deutlich negativ beeinflusst haben. Gewonnen hat er am Dienstag vielleicht vor allem Zeit, um sich für ein Leben nach dem Amt als Landrat aufzustellen.