Finanzamt Viersen Steuerbescheid wird digital zugestellt

Viersen · Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2022 verpflichtet ist, hat dafür noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit. Elster-Nutzer können den Steuerbescheid künftig digital erhalten.

Der Einkommensteuerbescheid ist jetzt rein digital möglich.

Foto: dpa/Robert Günther

(naf) Nutzer des digitalen Steuer-Programms Elster erhalten ihren Einkommensteuerbescheid auf Wunsch künftig nicht mehr in Papierform: „Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger auch ihren Einkommensteuerbescheid papierlos und schnell direkt digital in Elster zugestellt bekommen“, sagt Lars Fiethen, Leiter des Finanzamts Viersen. „Der Weg von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheides ist damit komplett elektronisch möglich“, ergänzt er. „Das hat für die Bürgerinnen und Bürger und für die Finanzämter klare Vorteile.“

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben nach Angaben des Finanzamts Viersen Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2022 begonnen. Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2022 verpflichtet ist, hat dafür noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit.

Das Finanzamt weist darauf hin, dass Elster-Nutzer selbst entscheiden, ob der Einkommensteuerbescheid digital bekannt gegeben werden soll. Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, sei die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein Elster“ oder eine an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater erteilte entsprechende Vollmacht. Diese bleibe bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, könne aber jederzeit nachträglich geändert werden. Wie Programm-Nutzer ihren Steuerbescheid über Elster digital erhalten können, wird in einem Erklär-Video online zusammengefasst (siehe Link unten).

Mit Elster werden der Finanzverwaltung bereits viele Daten elektronisch übermittelt. Wie das Finanzamt Viersen informiert, gilt das unter anderem für Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen. Jährlich werde dieses Verfahren erweitert.

„Vor Versand der Steuererklärung ans Finanzamt prüft Elster die Angaben auf Plausibilität“, erklärt Amtsleiter Fiethen. „Häufig können dadurch Rückfragen der Finanzämter vermieden und die Bearbeitung beschleunigt werden“, ergänzt er.

(naf)