Kamp-Lintfort: Vorbestrafter Unternehmer darf nicht mehr jagen
Düsseldorf (dpa). Ein vorbestrafter Unternehmer vomNiederrhein muss zehn Jahre lang auf seinen Jagdschein verzichten. Dashat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.
Der 54Jahre alte passionierte Jäger war wegen Beihilfe zur Untreue zu einemJahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der damalige Bauunternehmerhatte durch die Manipulation der Ausschreibung die Kosten für den Bauder Müllverbrennungsanlage Asdonkshof um vier Millionen Euro nach obengetrieben.
Nachdem das Urteil gegen ihn 2007 rechtskräftig wurde, entzog ihm derKreis Wesel die Jagdlizenz. Laut Gesetz gilt als unzuverlässig, wer zumindestens einem Jahr Haft verurteilt wurde. Der Unternehmer ausKamp-Lintfort argumentierte, er habe sich seit der Tat 1994 nichts mehrzuschulden kommen lassen. Der Entzug im vergangenen Jahr seiunverhältnismäßig. Das sah das Gericht anders: Die Gesetzlage seieindeutig. Außerdem sei er nicht benachteiligt, schließlich habe er biszum vergangenen Jahr weiterjagen dürfen (Az.: 15 K 3959/09).