Kreis Viersen: Jobcenter muss zahlen

Urteil: Ein Grefrather hat gegen die Arge geklagt, weil sie ihm den Beitrag für seine private Krankenversicherung nicht zahlen wollte.

Kreis Viersen. Weil er Krankenkassenbeiträge in Höhe von zirka 120Euro selbst aufbringen musste, hat ein Hartz-IV-Empfänger gegen die Arge im Kreis Viersen geklagt - und Recht bekommen. Der Grefrather war im günstigsten Tarif einer privaten Krankenversicherung. Ein Wechsel in eine gesetzliche Kasse war aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das Jobcenter wollte ihm allerdings nur den Betrag für die gesetzliche Versicherung zahlen. Die Differenz musste der Hartz-IV-Empfänger selbst aufbringen. Und das konnte er nicht.

"Er hätte monatlich zirka 120 Euro zahlen müssen, weil die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse bei 130 Euro, für seine private aber bei 250 Euro liegen", erklärt die stellvertretende Pressesprecherin am Sozialgericht Düsseldorf, Carina Homann. Weil er das nicht habe leisten können, seien hohe Beträge aufgelaufen, so dass das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet gewesen sei. "Das Problem ist, dass es die Personen sehr hart trifft", sagt Homann. Ähnliche Fälle tauchen laut Sprecherin immer wieder mal vor Gericht auf. Allerdings sei dies die erste Entscheidung pro Kläger.

Das Gericht betonte, dass der Gesetzgeber Arbeitslosengeld-II-Beziehern einen "umfassenden Krankenversicherungsschutz" gewährleisten möchte, ohne sie gegen ihren Willen mit Beiträgen zu belasten.

Wenn ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch ausscheide, müsse auch der private Krankenversicherungsbeitrag voll übernommen werden. Dies ergebe sich laut Gericht zwar nicht unmittelbar aus dem Gesetz, aber aus einer entsprechenden Anwendung.

Laut Gesetz wird für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, der Beitrag übernommen. Und diese Regelung sei auch anwendbar, wenn der Hartz-IV-Empfänger privat krankenversichert sei.

Bei der Arge im Kreis kann man das Urteil der Düsseldorfer Richter nicht ganz nachvollziehen: "Wir werden in Berufung gehen", sagte am Mittwoch Stefan Röttges, Geschäftsführer der Arge Kreis Viersen.

Ein entsprechendes Urteil hat es auch in einem Düsseldorfer Fall gegeben. Auch hier wurde Berufung eingelegt.