Bewährungsstrafe: Selbstgebaute Bombe ging nicht hoch
Vor dem Schöffengericht musste sich Freitag ein 33-Jähriger aus Tönisvorst verantworten — und bekam Bewährung.
Tönisvorst. Sieben Monate mit Bewährung — dieses Urteil fällte Freitag das Krefelder Amtsgericht gegen einen 33-jährigen Mann aus Tönisvorst. Er wurde für schuldig befunden, im Oktober 2011 versucht zu haben, einen Zigarettenautomaten mit Hilfe einer selbstgebauten Rohrbombe zu sprengen. Doch der Versuch schlug fehl — die Bombe explodierte nicht.
Der junge Mann gab alles zu: „Es ist genau so passiert, wie es in der Anklageschrift steht.“ Aus Silvesterknallern habe er die — wie sein Verteidiger meinte, „alles andere als fachmännisch gebaute“ — Bombe gebastelt. Warum er das getan habe, könne er nicht sagen.
Dass die ganze Sache gefährlich war, sei ihm nicht bewusst gewesen. „Wenn Ihnen der Automatenaufbruch gelungen wäre: Was hätten Sie dann mit dem Geld gemacht?“, fragte die Richterin. „Keine Ahnung“, antwortete der Tönisvorster, so weit habe er gar nicht gedacht. Ob er sich vielleicht Rauschgift kaufen wollte, da er unter anderem wegen einer Rauschgift-Sache vorbestraft sei, erkundigte sich der Staatsanwalt. „Nein, wegen Drogen habe ich das nicht gemacht“, entgegnete der 33-Jährige. Zu seiner persönlichen Situation befragt, gab er an, seit Jahren arbeitslos zu sein. Umschulungspläne seien wegen privater Probleme noch nicht in die Tat umgesetzt worden.
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass es zwar zum Glück bei einem Versuch geblieben, die Aktion an sich aber ziemlich gefährlich gewesen sei. „Außerdem sind Sie mehrfach vorbestraft!“ Neben einer neunmonatigen Bewährungsstrafe forderte er deshalb noch 80 Sozialstunden, die in einer gemeinnützigen Einrichtung abzuleisten seien.
Der Verteidiger bat um ein milderes Urteil ohne Auflagen, weil „letztendlich nichts passiert ist und der Automat abseits von Publikumsverkehr und Wohnhäusern steht.“ Die Vorsitzende blieb leicht unter dem geforderten Strafmaß, hielt es aber für „durchaus angemessen“, dem 33-Jährigen die von der Staatsanwalt geforderten 80 Sozialstunden aufzuerlegen. sr