Bilanz: Viel Lob für die beiden Tönivorster Jugendheime
Vor allem die Ferienmaßnahmen kommen gut an. Das Angebot könnte ausgebaut werden.
Tönisvorst. Voll des Lobes war der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport über die Jahresberichte des St. Töniser Jugendfreizeitzentrum und des Vorster Jugendtreffs. Beliebt waren vor allem die Ferienmaßnahmen, die teilweise binnen weniger Tage ausgebucht waren. „Wir müssen generell mal drüber nachdenken, wie wir die Betreuungsangebote für die Schulkinder in den Ferien ausbauen können“, sagte Thomas Kluyken von der Verwaltung.
Was Anita Müller (CDU) beim Zahlenwerk des St. Töniser Jugendheims noch auffiel: Unter den 185 jungen und regelmäßigen Besuchern waren im vergangenen Jahr 76 aus Krefeld, insbesondere aus dem angrenzenden Schicksbaum. Anita Müller: „Das sind ja über 40 Prozent.“ Die sachkundige Bürgerin der Union hatte den Wunsch, dass dort bevorzugt die Kinder aus St. Tönis betreut werden sollten.
Erneut war der von den Politikern als auch vom „Runden Tisch gegen Gewalt“ gewünschte Straßen-Sozialarbeiter ein Thema. Fachbereichsleiter Harald Schramm führte eingangs aus, dass jetzt erst noch auf Kreisebene ein Workshop stattfinde, bei dem die in anderen Kommunen tätigen Sozialarbeite über ihre Erfahrungen berichten. Schramm: „Dann geht es unter anderem auch darum, was davon auf Tönisvorst übertragbar ist.“ Endlich in der Sache zu Potte zu kommen, wünschten sich Vertreter von CDU, FDP und des Jugendbeirats.
Wie weit ist man mit den Neubauten der Kindertagesstätten an Feld- und Ingerstraße? Dies wollte unter anderem Silke Depta (SPD) wissen. Harald Schramm entgegnete, dass man derzeit mit den Architekten an den Entwurfsplanungen und am „Feinschliff“ arbeite. Danach könnten die Anträge auf den Weg gebracht werden. Zum genauen Zeitfenster kam nichts Konkretes. „In Bälde . . .“, so Schramm.
Seit August sind die Elternbeiträge für das 3. Kindergartenjahr abgeschafft. Auf eine CDU-Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass derzeit die infrage kommenden Eltern unterrichtet würden und eine Erstattung der bereits gezahlten Beiträge erfolge. Bei Geschwisterkindern erfolge eine Verrechnung. Ausschussmitglieder bezeichneten es als ungerecht, dass nach der alten Regelung bei Geschwistern nur der Beitrag für ein Kind gezahlt worden ist und diese jetzt von der Neuregelung überhaupt keinen Nutzen hätten. Denn wenn jetzt die Geschwisterkinder im ersten und im dritten Jahr den Kindergarten besuchen, ist nach wie vor der Beitrag für das jüngste Kind zu zahlen.