Bürger hoffen auf barrierefreies Wohnen am Katharinen-Hospital
Bei einer Bürgerrunde sammelte die CDU Anregungen, wie das Gelände des ehemaligen Krankenhauses entwickelt werden kann.
Willich. Etwa 40-köpfig war die Gruppe, die im Konrad-Adenauer-Park spazieren ging. Es war ein informativer Spaziergang, denn man schaute sich von hinten eine Art Wahrzeichen an, das für viele einst unverzichtbar und überaus wichtig war. Gemeint ist das ehemalige Katharinen-Hospital, das schon lange keines mehr ist. Die CDU mit ihrem Leiter Florian Rick, zugleich JU-Vorsitzender, hatte ihre Bürgerrunde nach draußen verlegt, um Meinungen über die künftige Nutzung des großen Areals zu erfahren.
Bereits im Dezember 2016 hatte es einen wichtigen Vertragsabschluss gegeben: Die städtische Grundstücksgesellschaft (GSG) hatte den St.-Augustinus-Kliniken das 13 187 Quadratmeter große Gelände abgekauft.
Das Aus für das Krankenhaus wurde 2013 überraschend bekundet. Ab Ende 2014 wurde das Haus für die Aufnahme von Flüchtlingen vom Land Nordrhein-Westfalen genutzt. Ende 2018 läuft der zwischen Eigentümer und Bezirksregierung geschlossene Mietvertrag ab. Die Bezirksregierung braucht die Immobilie für die Flüchtlingsunterbringung nicht mehr. Der Stadtrat übte erst ein Vorkaufsrecht aus, ehe dann die GSG zum Eigentümer wurde.
„Sorgt bitte dafür, dass wir hier in bester Lage die Möglichkeit bekommen, später mal wohnen zu können“, sagte ein 62-Jähriger bei der Bürgerrunde. Auch für andere Teilnehmer ist ein barrierefreies Wohnen wichtig — neben Arztpraxen. Sogar der Vorschlag eines Altenheimes wurde gemacht. „Und es wäre schön, wenn darin auch einige Ladenlokale errichtet würden, so zum Beispiel ein Drogerie-Markt“, wünschte sich eine Anwohnerin.
Christian Pakusch, Vorsitzender des Planungsausschusses und GSG-Aufsichtsratsvorsitzender, erinnerte daran, dass gerade ein städtebaulicher Wettbewerb laufe, bei dem Planungs- und Architektenbüros ihre Ideen entwickeln. „Alle alten Immobilien sollen abgerissen werden“, sagte Pakusch. Er geht davon aus, dass eine Jury am 3. Juli den Sieger dieses Wettbewerbs ermittelt. Auf der Grundlage des siegreichen Entwurfs geht es dann weiter an die planungsrechtliche Umsetzung mit den notwendigen Bürgerbeteiligungsverfahren.