Willich Die Mieten in Willich gehören zu den höchsten im Kreis Viersen

Willich. · Der Gebäude- und Wohnungseigentümerverein Willich (GWW) informierte zu den Themen Mietspiegel und Miethöhe.

Zur Miete wohnen ist in Willich teuer. „Zusammen mit Kempen und Tönisvorst hat Willich im Kreis Viersen die höchsten Mieten. Tendenz steigend. Willich gehört mit zum Speckgürtel von Düsseldorf und das wirkt sich aus“, sagte Marco Härtel vom Geschäftsbereich Jugend, Soziales und Wohnungsstelle der Stadt Willich. Zwischen dem Ost- und Westkreis liege im Kreis Viersen bei den Mieten ein Gefälle von 20 Prozent. Wohnen in Schwalmtal oder Niederkrüchten ist um einiges günstiger als in Willich.

Mit diesem Aufschlag eröffnete Härtel die Mitgliederversammlung des Gebäude- und Wohnungseigentümervereins Willich (GWW). Vor dem Hintergrund, dass die Themen Mietspiegel und -höhe im Mittelpunkt der Versammlung standen, referierte der städtische Mitarbeiter über die Ermächtigungsgrundlage für den Mietspiegel, der im Kreis Viersen alle zwei Jahre neu erhoben wird. Die Stadt arbeitet dabei mit einer Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten. Vermieter wie auch Mieter werden angeschrieben und um freiwillige Angaben gebeten, damit Werte errechnet werden können. „Wir sind auf die Mithilfe angewiesen. Je mehr mitmachen und je mehr Daten wir erhalten, umso qualifizierter ist der Mietspiegel“, sagte Härtel.

Die Auswertung erfolgt in mehreren Stufen, was letztlich zu den Mietgrundwerten führt. Die Mietrichtwerte berücksichtigen das jeweilige Wohnungsalter und variieren entsprechend dem Zustand und der Ausstattung. Für Punkte wie zum Beispiel das Vorhandensein von Dusche und Badewanne gibt es Aufschläge. Eine Wohnung in der vierten Etage ohne Aufzug erhält hingegen einen Abzug.

Sanierungen haben großen Einfluss auf die Wertermittlung

Sanierte Wohnungen können zehn Jahre im Baujahr zurückdatiert werden. Teilsanierungen greifen mit 20 Jahren. Das heißt eine aus dem Jahr 1978 stammende Wohnung würde bei einer Sanierung in 2019 auf ein Baujahr von 2009 gesetzt und bei einer Teilmodernisierung auf 1999.

Aktuell liegt der durchschnittliche Mietpreis für das Stadtgebiet von Willich für Wohnungen ab Baujahr 2016 bei 7,65 Euro pro Quadratmeter. „Wahre Mieten sind aber höher als der Mietspiegel“, bemerkte Ralf Viehmann, Fachanwalt für Mietrecht und GWW-Vorsitzender. Er sprach die Thematik Miethöhe bei Beginn und im Verlauf des Mietverhältnisses an und verwies auf die verschiedenen Möglichkeiten der Mieterhöhung.

Kündigen zum Zwecke einer Mieterhöhung ist aufgrund des sozialen Mietrechts in Deutschland nicht möglich. Eine neue Miete kann aber jederzeit zwischen Vermieter und Mieter verabredet werden, wobei die entsprechenden Vorschriften beachtet werden müssen. Bei Modernisierungen sind es maximal acht Prozent der aufgewendeten Kosten, die auf die Miete umgelegt werden können.

Die Mietrichtwerte für die Stadt Willich können über die städtischen Internetseiten abgerufen oder schriftlich angefordert werden.