Antrag im Rat „Für Willich“ fordert schnelle Einrichtung von Tempo 30
Willich · Die Ratsfraktion „Für Willich“ beantragt, die Geschwindigkeitsbeschränkung als günstige Maßnahme schnell umzusetzen. Die Verwaltung wiegelt jedoch ab.
(svs) Das Willicher Mobilitäts- und Verkehrskonzept „MoVe“ ist seit langer Zeit in der Diskussion. Nun ist es fertiggestellt und hat die politischen Instanzen passiert. Der schwierige Teil aber folgt jetzt, denn die Umsetzung kostet meist Geld, das der Haushalt, ebenso wie die eher dünn besetzte Verwaltung, zumeist nicht hergibt. Die Ratsfraktion „Für Willich“ stellte einen Antrag, deshalb eine Komponente umzusetzen, die weniger kostet.
„Wir beantragen, dass die im MoVe-Konzept vorgesehenen Tempo-30-Beschränkungen ab dem 1. Januar zeitnah umgesetzt werden. Wir sind überzeugt, dass diese im Vergleich zu vielen anderen Maßnahmen nur gering Kosten verursachen und damit das Ideale Instrument sind, schnell in eine Umsetzung des MoVe-Konzepts zu kommen. Hier sollte die Verwaltung schnell aktiv werden, denn diese Maßnahmen haben noch einen anderen großen Vorteil: Wir wollen als Stadt Willich zur fahrradreundlichen Kommune werden. Und kaum eine Maßnahme bringt einen so großen Zugewinn an Sicherheit für Radfahrer wie eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Damit haben wir einen vergleichsweise geringen Aufwand und dafür einen sehr hohen Nutzen. Daher unsere Forderung“, betont Detlef Nicola, der Fraktionsvorsitzende der Wählergruppe.
Für Antragstellerin Theresa Stoll wäre die Einrichtung überdies ein Signal an die Bürger, dass das Konzept nicht zum „Papiertiger“ verkommt. „Es wäre ein gutes Zeichen und würde den Bürgern gegenüber signalisieren, dass nun wirklich die reale Umsetzung des Konzepts erfolgt“, sagt sie.
Der für eine Umsetzung verantwortliche Fachbereichsleiter Andreas Hans allerdings dämpft den Optimismus. „Im vom Stadtrat beschlossenen MoVe sind leider keine Straßen benannt, die ohne flankierende, meist bauliche oder verkehrsplanerische oder verkehrslenkende, Maßnahmen eine Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Straßenverkehrsordnung (StVO) bedingen würden. Die Verwaltung kann die Einrichtung von Beschränkungen immer nur gemäß der StVO und dabei im Hinblick auf notwendige Rahmenbedingungen zu den Gefährdungspotenzialen (wie vor Kindergärten, Schulen und so weiter) prüfen und dann gegebenenfalls anordnen. In allen Fällen bedarf es dabei einer konkreten Einzelfallprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde“, sagt er.
Anträge dieser Art seien in der Tat sogar eher hinderlich. „Derartige politische Anträge sind aus Sicht der Verwaltung eher kontraproduktiv, da sie Kapazitäten zur Beantwortung binden und die eigentlich notwendigen verkehrsrechtlichen Prüfungen aus dem MoVe dabei nach hinten rutschen. Unser Bemühen wird dadurch sogar eher gehemmt“, sagt Hans. Die Personalausstattung würde schnelle Umsetzungen ohnehin schwierig machen.