Willich Georg K. ist kein Priester mehr
Papst Franziskus hat die Laisierung des verurteilten Kinderschänders aus Willich veranlasst. Dieser hatte das selbst beantragt.
Willich/Kreis Viersen. Der aus Willich stammende Georg K. ist nicht länger Priester. Das teilt das Bistum Aachen in einer Presseerklärung mit. Zu Beginn 2015 war K. vor dem Landgericht Krefeld zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich an Minderjährigen vergangen hatte.
Aus der Presseerklärung geht auch indirekt hervor, warum dieser Schritt jetzt so schnell erfolgte. Zwar hatte die Glaubenskongregation in Rom die Akten geprüft, letztlich hatte aber wohl den Ausschlag gegeben, dass K. selbst seine Laisierung angestrebt hatte. Diesem Entlassungsgesuch war Papst Franziskus nachgekommen. Mit dem Verlust des Priesteramtes verbundes ist, dass Georg K. kein Amt mehr ausüben darf, das die Weihe voraussetzt. „Von Herzen wünsche ich den betroffenen Opfern, dass der Abschluss des Verfahrens und die Entlassung aus dem Priesteramt bei der Verarbeitung des erlittenen Leids hilft“, erklärt Andreas Frick, ständiger Vertreter des Diözesanadministrators. Und: „Wir werden weiterhin das uns Mögliche tun, hierbei zu helfen“, so Frick weiter.
Der Schlusssatz der Bistums-Erklärung lässt aufhorchen: „Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand endet die Fürsorge- und Versorgungsverpflichtung, die der Bischof mit dem Tag der Priesterweihe für einen Priester übernimmt.“ Was heißt das? Werden die Fälle, mit denen K. in Südafrika auffällig geworden war, für die er aber nicht verurteilt wurde, jetzt nicht mehr aufgearbeitet?
Genau das befürchtet Johannes Heibel von der Initiative gegen sexuellen Missbrauch. „Das ist eine Schweinerei. Mit diesen Fällen wird sich jetzt niemand mehr beschäftigen. Dass, was den Kindern und ihren Familien angetan wurde, wird jetzt nicht mehr gewürdigt. Das ist doch zum Kotzen.“
Zur Erinnerung: Pfarrer K., der in die Auslandsmission gegangen war, war in einem Kommunion-Camp bei Johannesburg aufgefallen, weil er — lediglich in Unterhose bekleidet — unter die Bettdecke von Kindern gekrochen war, um sie „zu beruhigen“, wie er anfangs immer wieder betonte. Durch intensive Recherche war nach und nach bekannt geworden, dass er sich bereits Jahre vorher in Deutschland an Kindern vergangen hatte. Die Familie eines der Opfer aus Südafrika soll im Übrigen versucht haben, mit dem Bistum über einen finanziellen Ausgleich zu sprechen. Angeblich wurde sie mit 2000 Euro „abgespeist“.
Zahlt das Bistum jetzt trotzdem eine Pension? Wenn nicht, zahlt es in die Rentenkasse nach, wie es in vergleichbaren Fällen bei Beamten geschieht? Werden die Fälle aus Südafrika weiter bearbeitet? Stimmen die angeblichen 2000 Euro?
„Ein laisierter Priester wird rückwirkend für die Zeit seines aktiven Dienstes mit dem niedrigsten Beitragssatz bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, damit er im Blick auf seine Altersversorgung nicht auf Kosten der Allgemeinheit zum Sozialfall wird“, erklärt Stefan Wieland, Pressesprecher des Bistums. Das Bistum unterstütze zudem die Antragsverfahren für die Opfer in Südafrika. Hier halte man sich allerdings an die Richtlinien der Deutschen Bischofs-Konferenz. Was die bereits gezahlte Anerkennung angehe, bestätigt Wieland, dass es einen solchen Fall gab. Über die Höhe wolle man sich allerdings nicht äußern.