Gericht: Ihre Premiere in der „Hauptrolle“

Eine Willicherin (31) arbeitete als Komparsin – und bezog Arbeitslosengeld.

Willich/Krefeld. Das Gesicht von Ulrike P. (Name geändert) dürfte den Fernseh-Zuschauern nicht bekannt sein. Doch in den Seifenopern "Verbotene Liebe" oder "Unter uns" sowie in der "Lindenstraße" wirkte die Willicherin als Komparsin mit. Damit verdiente sich die 31-jährige Arbeitslose einige Euro hinzu.

Ihre Nebentätigkeit für diverse Filmproduktionen verschwieg sie allerdings dem Arbeitsamt und kassierte zweimal im Jahr 2005 ihr Arbeitslosengeld II weiter. Das ist Betrug und aus diesem Grund spielte sie gestern im Krefelder Amtsgerichtssaal 214 einmal die Hauptrolle.

"Ich habe diese Jobs gemacht", gestand Ulrike P. sofort. Rund 550 Euro staatlicher Hilfe erhielt sie zu viel, weil sie ihre schauspielerischen Einlagen dem Amt unterschlug. Die so entstandene "Überzahlung" zahlt sie aber bereits ab. "Ich werde den Schaden wieder gut machen."

Über einen Bekannten kam sie zu den Filmjobs. "Ich hatte die Hoffnung, etwas Dauerhaftes zu bekommen." Etwa zwei bis höchstens drei Mal im Monat schlüpfte sie für eine Filmproduktion in eine Komparsenrolle. Eine Bescheinigung für die Tätigkeit am Filmset wollten die Filmfirmen nach der Aussage von Ulrike P. ihr aber nicht ausstellen. Für ihre mehrstündige Anwesenheit am Set erhalten Komparsen übrigens derzeit durchschnittlich zwischen 50 und 70 Euro.

Bei der Arbeitsagentur habe ihr kein Sachbearbeiter erklärt, dass sie auch derartige niedrige Einkünfte anzugeben habe. "Ich habe es nicht genau gewusst, dass ich es angeben muss. Beim Arbeitsamt hat mich auch niemand gefragt, ob ich etwas dazu verdiene", verteidigte sich die 31-Jährige. Dem hielt der Richter die von ihr unterschriebenen Formulare der Arbeitsagentur entgegen. In denen steht sehr wohl, dass sie auch niedrige Einkünfte anmelden muss. Nur so könne das Amt prüfen, ob es seine Zahlungen eingeschränkt oder nicht.

Für die beiden Betrugsfälle sollte Ulrike P. laut Strafbefehl 1100 Euro zahlen. Gegen die Höhe der Tagessätze von 20 Euro legte sie Einspruch ein. Mit Erfolg. Der Richter senkte das Strafmaß, so dass die Komparsin nun 720 Euro zu berappen hat.