Amtsgericht:Fässer-Dieb mit Muckis

137 Bierfässer hat ein 33-Jähriger in Willich gestohlen. Mit drei Monaten Haft ist er einverstanden.

Willich/Krefeld. Braun gebrannt am ganzen Körper, muskulöse Oberarme, die das olivgrüne Muskelshirt deutlich erkennen lässt, setzt sich Ivo S. (Name geändert) aus Willich auf die Anklagebank des Krefelder Amtsgerichts. Dort muss sich der 33-Jährige, gebürtig auf dem Balkan, für einen schwergewichtigen Diebstahl verantworten. Er ist in der Nacht zum 2. Januar gegen 2.15 Uhr auf frischer Tat dabei ertappt worden, wie er eine große Anzahl Bierfässer von einem Freigelände eines Willicher Getränkehandels stahl und mit seinen VW-Bus wegschaffen wollte.

"Das habe ich getan", gestand Ivo S. ohne Zögern. "Ich wollte sie verkaufen." Bis unter das Dach packte er seinen Bus voll. Gut 30 Minuten war er "am Laden", bis ihn die Polizei in flagranti erwischte.

Insgesamt 137 Bierfässer, jedes im Wert von 100 Euro, wollte der Angeklagte stehlen. "Das waren doch volle Fässer", hakte der Richter nach. "Nee! Nee!", meinte der Angeklagte. Mit Erstaunen registrierte der Richter, dass es sich offensichtlich nur um leere Fässer handelte. "Und so ein Fass soll tatsächlich 100 Euro kosten?"

Im Gerichtssaal nahm das Staunen kein Ende. Denn Ivo S. muss allein fast drei Tonnen in den Bus gepackt haben. "Der Angeklagte wird sich kaum an das zulässige Gesamtgewicht seines VW-Busses gehalten haben", zog der Staatsanwalt einen Strich unter das Rätselraten. Ob leer oder voll - mit über 13 000 Euro sei ein erheblicher Schaden entstanden. Weil der 33-Jährige bereits dreimal verurteilt worden ist, beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von drei Monaten. Zudem soll der Angeklagte 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

"Ich bin damit einverstanden", meinte der Angeklagte. Nicht einmal im Ansatz versuchte er, ein besseres Urteil für sich zu erstreiten.

Zur Urteilverkündigung standen - wie üblich - alle im Saal auf. Nur einer blieb hocken: "Das ist Ihr Urteil, stehen Sie bitte auf", sagte der Richter mit einem Lachen zum Angeklagten - und schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. "Sie sollten möglichst sich von straffälligen Taten fernhalten", riet der Richter. Sonst wandere er in den "Bau". Der Angeklagte nahm das Urteil an, stand auf und sagte noch brav: "Danke schön!"