LKW-Schleichweg gesperrt: Gefangen in der Kickenstraße

Bauarbeiten in Neersen sorgen für Chaos auf den Straßen. Ist ein schlichtes Info-Schild die Lösung?

LKW-Schleichweg gesperrt: Gefangen in der Kickenstraße
Foto: Kuschner

Neersen. Es ist ein Riesen-Schlamassel, den Christian Kuschner da schildert: Am vergangenen Freitagnachmittag ging auf Neersens Straßen teilweise überhaupt nichts mehr. Zwei Lkw steckten an der Ecke Kickenstraße/Hauptstraße buchstäblich fest.

Um den Schwergewichten Platz zum Rangieren zu geben, musste ein Bus der NEW unter Aufsicht viele Meter zurücksetzen. Zig Autos standen wegen dieser Blockade im Stau. Erst nach geraumer Zeit und mit Hilfe der Polizei konnte das gewaltige Verkehrsknäuel entwirrt werden.

Auch wenn dieses „Chaos“, so Kuschner, sicherlich ein negativer Höhepunkt war, ist sich der Anwohner der Kirchhofstraße doch sicher, dass ähnliche Fälle wieder passieren werden. Denn ein unter Truckern bekannter und viel genutzter Schleichweg von der Autobahn in Richtung Mönchengladbach ist wegen der Sperrung des Rothwegs (hier laufen Kanalarbeiten) noch mehrere Monate lang gesperrt. Wer am Steuer eines großen Fahrzeugs den alternativen Weg über die Kickenstraße nimmt, erlebt aufgrund der Enge eine böse Überraschung: Er ist erst einmal gefangen.

Für Kuschner, der die grundsätzliche Verkehrssituation in Neersen erst kürzlich mit weiteren Anwohnern in der WZ kritisiert hatte, wäre eine Lösung dieses konkreten Problems relativ einfach: „Es fehlt ein Info-Schild für Lkw-Fahrer, die von der Autobahn kommend nach rechts in Richtung Niederheide fahren — und das zumeist mit dem Ziel Gladbach“, sagt er. Wer dagegen aus Richtung Schiefbahn komme, werde vor der Sperrung gewarnt.

Die Kreispolizei will nun, nach der Nachfrage unserer Zeitung, mit der Stadt Willich Kontakt aufnehmen und die Sache prüfen. Möglicherweise werde man der Stadt empfehlen, „beschilderungstechnisch nachzurüsten“, so ein zuständiger Beamter.

Ein völliges Lkw-Verbot für diesen Bereich sei allerdings „nicht zielführend“, schließlich müssten ja Ver- und Entsorger in den Bereich fahren können. Damit gemeint sind zum Beispiel die Müllabfuhr, Umzugsunternehmen oder Getränkelieferanten.