Nach Autotausch geht’s ins Gefängnis

Wegen Betrugs wurde ein St. Töniser (37) verurteilt. Einen Unfall hatte er abgestritten, aber Fotos vom Crash bei Facebook gepostet.

St. Tönis. Einen größeren Wagen wollte er immer schon einmal fahren — der 30-jährige Mann aus der Nähe von Hamburg. Weswegen er seinen Audi A3 in eine Internet-Tauschbörse einstellte.

Als ihm ein St. Töniser dort einen A4 im anbot, war sein Interesse geweckt. Er kam an den Niederrhein, sah sich den Wagen an, tauschte sein Auto dagegen — und fühlte sich betrogen. Er zeigte den St. Töniser (37) an, am Mittwoch hatte der Tausch vor dem Krefelder Amtsgericht ein Nachspiel.

„Ich habe ihn gefragt: Hast Du einen Rums gebaut?“, schilderte der 30-Jährige die Situation. Der St. Töniser verneinte. Er räumte lediglich ein, dass der Wagen die falsche Motorhaube habe. Er habe bereits eine neue bestellt. Die könne sein Tauschpartner abholen oder er werde sie ihm kostenlos nachschicken. In Wirklichkeit hatte er die bestellte Haube nicht bezahlt, weswegen auch keine bereitlag.

„Ja“, räumte der Angeklagte ein, „das mit der Haube nehme ich auf meine Kappe. Das war nicht richtig.“ Er führte das „Versäumnis“ auf Schludrigkeit zurück. Und: Er habe zwar einen kleinen Auffahrunfall in Krefeld gehabt, aber der sei für den Tausch nicht relevant. „Ein Unfallschaden ist es erst, wenn an dem Wagen geschliffen, gespachtelt oder geschweißt wurde. Das habe ich nicht gemacht“, belehrte der Mann das Gericht.

An dieser Stelle stieß er allerdings auf taube Ohren. Sein Tauschpartner, der inzwischen zur Liste seiner Facebook-Freunde gehörte, stöberte auf seiner Seite und fand den fraglichen Unfall: Den hatte der St. Töniser gepostet — mit Fotos versteht sich. Dieser Umstand beschädigte die Glaubwürdigkeit des Angeklagten vor Gericht offenbar nachhaltig.

Ein weiterer Umstand, der das Gericht an dem unschuldigen Auftreten zweifeln ließ, war der Auszug aus dem Zentralregister. Der Mann hat dort zehn Einträge, unter anderem wegen räuberischer Erpressung, schweren Diebstahls, Leistungserschleichung und gleich mehrfach wegen Betrugs. Er hat wiederholt im Gefängnis gesessen.

Das hielt ihm die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auch vor. Die Verhandlung habe den angeklagten Sachverhalt bestätigt. Sie forderte sechs Monate Haft. Die Richterin verhängte schließlich drei Monate.

Eine Bewährung komme nicht in Frage. „Sie haben über den Unfall nicht aufgeklärt“, betonte die Richterin. Und: „Sie haben beeindruckende einschlägige Vorstrafen.“ Offensichtlich hätten die vorangegangenen Urteile ihn nicht abgehalten, „Leute hinters Licht zu führen.“ Der St. Töniser nahm das Urteil am Mittwoch nicht an. Er hat nun eine Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen.