Tönisvorst Verwalter führt Gespräche mit Interessenten für Brache an Vorster Straße
Tönisvorst. · Das Unternehmen gpep erklärt, es gebe einen Mietinteressenten für das planungsrechtlich problematische Areal. Es gebe aber auch noch einen Plan B.
Für ihre Kunden verwaltet die Immobilienmanagementgesellschaft gpep in Limburg und Frankfurt ein Portfolio im Wert von mehr als 500 Millionen Euro mit knapp 400 000 Quadratmetern Mietfläche und etwa 600 Mietern, darunter Aldi, Lidl, Netto, Rewe und Deichmann. Seit 2017 vermarktet das Unternehmen in Tönisvorst rund 23 Hektar Grundstücksfläche, die sich auf Südring, Düsseldorfer Straße und Vorster Straße verteilen. Wie das Unternehmen bestätigt, befindet es sich für das Brachgelände an der Vorster Straße im Gespräch mit einem Mietinteressenten . Weitere Angaben dazu macht das Unternehmen nicht.
Es gab bereits in der Vergangenheit Interessenten, die aber aufgrund „der komplizierten planungsrechtlichen Situation“ von einer Anmietung Abstand genommen haben. Ursprünglich sollte dort ein Baumarkt entstehen, der aufgrund der Wasserschutzzone nicht genehmigungsfähig war. Im Bereich wären ein Einkaufszentrum sowie großflächige Einzelhandelsbetriebe wie ein Baumarkt gemäß Bebaungsplan zulässig. „Auf den ersten Blick erscheint das geltende Planungsrecht vielversprechend“, so Benjamin Schumacher, von gpep. Das Unternehmen hat daher auch andere Nutzungen als den immer wieder erwähnten Baumarkt eruiert.
Auf den zweiten Blick werde jedoch deutlich, so gpep, dass durch Innenstadtnähe und die Wasserschutzzone IIIa die meisten Nutzungen ausschließt. Für die Mieter, die bereits ein innenstadtrelevantes Sortiment führen, bestehe Bestandsschutz: „Erst bei neuen Nutzungsanfragen greift das im Nachhinein geschaffene verschärfte Recht.“ Das heißt, nicht die Schutzzone ist das eigentliche Hindernis, sondern der Mehrheitswille der Politik und Verwaltung, außerhalb der engeren Innenstadt keinen Einzelhandel zu dulden.
Das eingezäunte Grundstück, um das es geht, hat eine Fläche von rund 36 000 m2. Grundsätzlich sei eine Aufteilung möglich, sagen die Immobilienvermarkter: „Sinnvoll erscheint eine Aufteilung jedoch nur, wenn das geltende Planungsrecht geändert wird und dadurch neue Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden.“ Das Unternehmen unterstreicht das gute Verhältnis zur Stadt, zumindest zur Wirtschaftsförderung: „Wir pflegen ein partnerschaftliches Verhältnis zu der Wirtschaftsförderung der Stadt Tönisvorst und konnten schon mehrere Kontakte zu Wirtschaftsbetrieben knüpfen und einige von ihnen an den Höhenhöfen ansiedeln.“ Man befinde sich in mehreren vielversprechenden Verhandlungen. Auch wenn sich solche Beteuerungen immer wieder als Schutzbehauptungen erweisen, stellt gpep in Aussicht, „dass sich das vorherrschende Erscheinungsbild an den Höhenhöfen mittelfristig positiv verändert wird“.
Auch eine Änderung des
B-Plans sei eine Option
Die Immobilienmanager sind an Lösungen interessiert und schlagen deswegen auch keine Türen zu: Die Option B zu den aktuellen Verhandlungen mit konkreten Interessenten ist die Änderung des Bebauungsplans. Eine Änderung in dasselbe Plangebiet wie im B-Plan „Tö-46“ würde die „vorhandene Nachfrage“ nach Gewerbegrundstücken mittel- bis langfristig weiter befriedigen. Den Frankfurter Experten ist klar: „Sollte kurz- bis mittelfristig kein Nutzer für das brachliegende, eingezäunte Grundstück gefunden werden, müssen wir gemeinsam mit der Stadt und dem Kreis andere Wege erörtern. Hier stellt die Änderung des Bebauungsplanes eine Möglichkeit dar.“
Bisher ging die Förderung der Innenstadt vor. Das verabschiedete Innenstadtkonzept sieht eine Konzentration des Einzelhandels im Ortskern vor. Bereits ein Edeka-Markt am Maysweg wurde so verhindert. Einzelhandel auf der grünen Wiese war deshalb immer tabu. Ziel ist es, die Attraktivität des Ortskerns durch lebendigen Einzelhandel zu erhalten. In Vorst ist man allerdings für die Ansiedlung eines Discounters an der Anrather Straße bereits von dieser Linie abgerückt. hb