Obststand bleibt vor der Bank

Die Container werden nicht weggesetzt, Parkscheiben sind nicht nötig.

Vorst. Tina Schreck wird am Fruhen-Stand auf dem Parkplatz gegenüber der Volksbank in Vorst weiterhin frisches Gemüse und Obst verkaufen. Die 55-Jährige hatte Sorge um ihren Arbeitsplatz: Eine Bürgerin hatte den Antrag gestellt, das Parken dort auf zwei Stunden zu begrenzen. Für die beantragte Parkscheibenregelung votierte nur Herbert Derksen (GUT). Alle anderen Bauausschuss-Mitglieder waren dagegen.

Für den Erhalt des Obst- und Gemüsestandes hatten sich auch rund 250 Bürger ausgesprochen. Vor der Sitzung hatte Tina Schreck dem Ausschussvorsitzenden Helge Schwarz (SPD) eine entsprechende Unterschriftenliste übergeben.

Die Antragstellerin, Vermieterin des ehemaligen Plus-Marktes, hatte moniert, dass der Parkplatz in der Ortsmitte von Vorst durch den Obstverkauf und die dort „sehr unglücklich positionierten Glascontainer“ nur eingeschränkt zur Verfügung stünde. Da es aufgrund der starken Frequentierung durch Kunden der Volksbank, einer Physio-Therapie-Praxis und neuerdings einer Bäckerei dort „zunehmend zu chaotischen Verhältnissen“ komme, erschien ihr eine zweistündige Parkscheibenregelung und eine Verlegung der Container sinnvoll zu sein.

„Chaotische Verhältnisse sind ja wohl maßlos übertrieben“, sagte Johannes Funck (SPD). Und an die Adresse von Tina Schreck ergänzte er, dass man froh sei über „diese unternehmerische Initiative.“ Auch Christian Rütten (CDU) stellte den Obststand nicht infrage: „Dieser hat eine wichtige Funktion.“ Dies meinte auch der Vertreter der Grünen.

„Wir wollen bürgerfreundlich sein“, erklärte Ordnungsamtsleiter Wolfgang Schouten den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Diese hatte für die Parkscheibenregelung votiert. Die dann aber schnell vom Tisch war. Wie auch die beantragte Verlegung der Container. Schouten: „Wenn wir die Container verlegen, werden die Leute weiterhin vor allem das Glas dort hinstellen, weil sie es so gewohnt sind.“ Außerdem benötige man für die Entscheidung über die Standorte keine Entscheidung des Ausschusses.