Eltern nur zu drei Jahren Haft verurteilt Prozess um totes Baby: Landgericht verurteilt junge Eltern

Ein totes Baby am Bach, die jungen Eltern vor Gericht, grausige Details. Beide, heute 20 und 21 Jahre alt, gestanden, dass sie das Kind töten wollten. Doch juristisch war der Fall kompliziert.

Der Beutel, in dem der tote Säugling damals geborgen wurde.

Der Beutel, in dem der tote Säugling damals geborgen wurde.

Foto: Theo Titz

Willich/Krefeld (dpa) - Weil sie ihr Baby nach der Geburt töten wollten, hat das Landgericht in Krefeld ein junges Paar zu drei Jahren Haft verurteilt. Die beiden hatten die Leiche des Kindes in einen Bach in Willich bei Düsseldorf geworfen. Woran das Kind aber gestorben war, konnte das Gericht nicht aufklären.

Die inzwischen 21 Jahre alte Mutter und ihr 20 Jahre alter Freund hatten zwar gestanden, dass sie das Neugeborene umbringen wollten. Aber auch ein natürlicher Tod des kleinen Jungen sei nicht auszuschließen, meinten die Richter und verurteilten die jungen Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe. Sie bleiben in Haft.

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In dem Prozess am Landgericht in Krefeld hatten die Angeklagte und ihr Freund gestanden. Die heute 21-Jährige gab an, sie habe das Kind im Sommer 2014 in der gemeinsamen Wohnung zur Welt gebracht. Das Kind habe nach der Geburt kopfüber in der Toilette gelegen und sie habe ihm mit einer Schere in den Hals geschnitten. Ihr Freund hatte nach eigener Aussage währenddessen vor dem Badezimmer gewartet und dann den Beutel mit der Kinderleiche weggeschafft.

„Sie handelten mit Tötungsvorsatz“, hörten die Angeklagten am Mittwoch vom Gericht. Aber weil zwischen dem Tod und der Entdeckung des kleinen Leichnams in einem Beutel an einem Bachlauf in Willich mehrere Wochen vergangen waren, konnte die Todesursache nicht mehr festgestellt werden. Nach Schilderung der Details schien auch ein natürlicher Tod möglich. Ursprünglich waren die beiden wegen Totschlags angeklagt.

Die Anklage war überzeugt, dass sich das junge Paar mit der Geburt überfordert gefühlt habe. Die erste große Strafkammer berücksichtigte, dass die 21-Jährige psychisch krank ist. Die junge Frau, die eine Ausbildung als Tierarzthelferin gemacht hatte, verzichtete noch im Gericht auf Rechtsmittel. Nachdem die Babyleiche entdeckt worden war, hatte die Polizei im großen Stil mit Handzetteln und im Internet nach den Eltern gesucht. Der entscheidende Tipp kam schließlich von Familienangehörigen.