Raubmordprozess: Kommt Urteil noch im Dezember?

Ein Rentner aus St. Tönis war an seinen Verletzungen gestorben. Drei Angeklagte haben bereits mehrere Vorstrafen.

Tönisvorst. Fünf weitere Verhandlungstage sind für den Prozess um den gewaltsamen Tod eines Tönisvorster Rentners angesetzt. Noch im Dezember soll das Urteil fallen. Der Mann war vor gut einem Jahr an Verletzungen gestorben, die ihm mehrere junge Menschen bei dem Versuch, ihn auszurauben, zugefügt haben sollen.

Das Krefelder Landgericht befasste sich gestern mit den Vorstrafen der Angeklagten. Auszüge aus alten Urteilen wurden verlesen. Demnach ist die 21-Jährige aus Köln schon vielfach in Erscheinung getreten, auch wegen Körperverletzung und Wohnungseinbruchs. Der inzwischen 18-Jährige aus Straelen war schon als Jugendlicher wegen Körperverletzung zu Sozialstunden verurteilt worden. Er hatte eine Mitschülerin geschlagen und war deshalb der Schule verwiesen worden. Ihn hatte der Jugendrichter bereits zu regelmäßigem Schulbesuch ermahnt. Der 17-jährige Angeklagte aus Weeze verbüßte schon Dauerarreste wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein. Die Familie sei dem Jugendamt bereits bekannt, habe aber die Zusammenarbeit verweigert, hieß es in den Urteilen.

So habe beispielsweise die Mutter Entschuldigungen geschrieben, wenn ihr Sohn keine Lust auf die Schule hatte. Immer noch streitig ist für die Anwälte des 17-Jährigen, ob seine Eltern über ihr Anwesenheitsrecht bei der polizeilichen Vernehmung informiert worden waren. Dazu wurde auch der Vater gestern befragt. Er bestritt, davon gewusst zu haben. Die Polizeibeamten hatten indes angegeben, die Eltern informiert zu haben. Am kommenden Mittwoch sollen Vertreter der Jugendgerichtshilfe und ein weiterer Sachverständiger aussagen. BL