Tierlärm: Kläger sagt Ortstermin ab
Sind Hahn und Pfau des Zoos Odenkirchen zu laut? Dazu sollten am Montag Zeugen angehört werden. Doch die sind fast alle nicht erreichbar.
Mönchengladbach. Wie laut sind die Pfauen und Hähne des Tierparks am Pixbusch in Odenkirchen zwischen 19 Uhr und 8 Uhr? Das sollte eigentlich am Dienstag morgen an Ort und Stelle — auf dem Grundstück des Klägers — durch Vernehmung mehrerer Zeugen geklärt werden. Sechs Zeugen hatte der Kläger benannt. Sie sollten bestätigen, dass der Lärm des Federviechs aus dem kleinen Zoo unerträglich ist. Kurzfristig zog der Kläger dann aber zwei Zeugen zurück. Die restlichen vier wurden vom Gericht geladen — schriftlich.
Die Briefe kamen zurück. „Der Kläger hatte die Adressen der Zeugen fehlerhaft und mit Zahlendrehern aufgeschrieben“, sagt Martin Alberring, Sprecher des Mönchengladbacher Amtsgerichts. Also sei ein Polizist losgeschickt worden, um die Ladungen persönlich zu übergeben. „An einem Haus fehlte das Namensschild der Familie. In einem anderen traf der Beamte eine Frau an, die gemeinsam mit ihrer Tochter als Zeugin benannt worden war.“ Da die Tochter als Au-pair im Ausland ist, blieb letztlich die angetroffene Dame als einzige Zeugin übrig. „Sie hat bisher nicht abgesagt“, sagt Martin Alberring.
Die Absage des Ortstermins durch den Kläger wertet Martin Alberring als Form von Beweisvereitelung. „Der Verzicht auf den Termin kann im Rahmen der Beweisführung zu seinen Lasten berücksichtigt werden.“ Um 10 Uhr beginnt morgen die Gerichtsverhandlung im Rheydter Amtsgericht. Der Richter wird versuchen, einen Vergleich zu erwirken. Das wird ein schwieriges Unterfangen werden, bisher sind alle Einigungsversuche gescheitert.
Seitdem der Kläger vor ein paar Jahren in die Nähe des Tierparks zog, der sich an dieser Stelle schon seit den frühen 50er-Jahren befindet, hat die Tiergartenleitung keine Ruhe mehr gefunden. Der ehemalige Chef, Norbert Oellers, hat sich mit den Beschwerden herumschlagen müssen, seine Nachfolgerin, Katrin Ernst, hat den Ärger von ihm geerbt. Beide haben sich bemüht, dem Anwohner entgegenzukommen.
So wurde dafür gesorgt, dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten von Pflegern und Handwerkern auf die Minute genau eingehalten werden. Die Kamerunschafe, über deren Blöken sich der Anwohner beschwerte, wurden ins Ziegengehege verfrachtet, das eine ganze Ecke weiter vom Haus des Klägers entfernt ist. Und die Ziegen, die kaum einen lauten Ton von sich geben, kamen ins ehemalige Kamerunschafgehege. Der Anwohner kaprizierte sich danach auf das Schreien der Pfauen und das Krähen der Hähne. Und weil keine Schlichtung fruchtete, befasst sich jetzt das Gericht mit der Sache.