Tierschutz in Tönisvorst Das Füttern wild lebender Katzen und Tauben bleibt verboten

Tönisvorst · Eine Tierschützerin sieht sich in ihrer Arbeit behindert, weil sie kranke Tiere nicht füttern darf, um sie zum Tierarzt zu bringen. Das Ordnungsamt versichert, nicht jeden Fall zu ahnden. Es gehe darum, keine Ratten anzulocken.

Wer eine wild lebende Katze mit Futter anlockt, um sie zum Tierarzt zu bringen, muss keine Strafe fürchten, versichert das Ordnungsamt.

Wer eine wild lebende Katze mit Futter anlockt, um sie zum Tierarzt zu bringen, muss keine Strafe fürchten, versichert das Ordnungsamt.

Foto: dpa

(msc) Wild lebende Katzen oder Tauben „zielgerichtet“ zu füttern, bleibt in der Stadt Tönisvorst verboten. Das haben die Politiker des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Verkehr in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen.

Der zuständige Fachbereichsleiter Philipp Sieben betonte allerdings, dass die Stadt dabei einen Ermessensspielraum habe. Wenn beispielsweise jemand ein Tier gezielt anfüttere, um es im Anschluss zu fangen und zum Tierarzt zu bringen, werde dies nicht geahndet.

Hintergrund war die Anregung einer Tierschützerin, die sich durch das Verbot des zielgerichteten oder gezielten Fütterns wild lebender Tiere in ihrer „ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit inakzeptabel behindert“ sieht. Das Management der Stadttaubenbestände und die Versorgung wild lebender Hauskatzen obliege als Tierschutzaufgabe eigentlich den Behören – werde jedoch in der Regel von gemeinnützig tätigen Tierschützern übernommen. Um kranke Tauben einzufangen oder Katzen kastrieren zu lassen, sei die gezielte Fütterung der Tiere zwingend erforderlich. Ihr sei auch ein Fall bekannt, in dem eine Tönisvorster Bürgerin mit einem Bußgeld bedroht worden sei, weil sie „nach einer größeren Kastrationsaktion im Umfeld eines innerörtlichen Bauernhofs durch Fütterung der Tiere dafür gesorgt hat, dass diese ortsfest bleiben“.

Im Ausschuss wurde darüber diskutiert, ob man die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Tönisvorst, in der die Fütterung wild lebender Tiere geregelt ist, nicht durch Ausnahmetatbestände präzisieren könnte.

Philipp Sieben sagte allerdings dazu, es sei schwierig, alle denkbaren Fallkonstellationen abzubilden. Er appellierte an die Politiker, den Mitarbeitern des Ordnungsamtes zu vertrauen, im Sinne des Tierschutzes zu handeln.

Es gehe darum, größere Futtermengen zu vermeiden und so zu verhindern, dass durch liegengebliebenes Futter Ratten angelockt würden. Die Politiker legten auch Wert darauf, dass die Antragstellerin über die Beweggründe der Ablehnung informiert wird.

(msc)