Beschluss im Tönisvorster Stadtrat Steuererlass für Hunde aus dem Tierheim
Tönisvorst · In den Tierheimen befinden sich derzeit viele Tiere, die in der Pandemie angeschafft wurden. Um diese Tiere schneller zu vermitteln, sind Hunde aus dem Tierheim in Nettetal jetzt in Tönisvorst für ein Jahr von der Hundesteuer befreit.
(msc) Tierliebhaber aus Tönisvorst, die einen Hund aus dem Matthias-Neelen-Tierheim in Nettetal übernehmen, dürfen sich über eine Steuererleichterung freuen: Wenn sie den Hund mindestens zwei Jahre behalten, bekommen sie die gezahlte Hundesteuer für die ersten zwölf Monate nachträglich erstattet. Das hat der Rat der Stadt Tönisvorst jetzt einstimmig beschlossen. Dies gilt allerdings nicht für sogenannte gefährliche Hunde.
Die FDP hatte den teilweisen Erlass der Hundesteuer und der Anmeldegebühr für Tiere aus Tierschutz-Einrichtungen beantragt, damit „Tiere zeitnah wieder vermittelt werden, die nach dem Abklingen der Corona-Pandemie in Tierschutz-Einrichtungen abgegeben werden, weil deren bisherige Halter in der Pandemie angeschaffte Tiere aus unterschiedlichen Gründen doch nicht behalten wollen“. Das solle auch zu einer Reduktion der Belastung der Tierschutz-Einrichtungen führen, so die Liberalen in ihrem Antrag. Mehrere Städte in NRW, beispielsweise Duisburg, würden schon so verfahren.
Die Stadtverwaltung findet (auch wenn sie die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierschutz positiv sieht) eine Abschaffung der Anmeldegebühr als nicht zielführend an, „da mit der Anmeldung der großen Hunde ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist“. Daher schlug sie vor, die Anmeldegebühr beizubehalten. Durch eine Steuerbefreiung für die ersten zwölf Monate nach einer Haltedauer von mindestens zwei Jahren sei sichergestellt, „dass die Aufnahme eines Tieres nachhaltig ist und der Tierhalter sich darüber im Klaren ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt für die Lebensdauer des Hundes jährlich Hundesteuerzahlungen geleistet werden müssen“, so die Verwaltung weiter.
Die Stadt Tönisvorst verfügt nicht über ein eigenes Tierheim, unterstützt aber finanziell das Matthias-Neelen-Tierheim in Nettetal-Lobberich mit 25.000 Euro pro Jahr, da es auch herrenlose Tiere aus Tönisvorst aufnimmt. Die Verwaltung schlug daher vor, die Steuerbefreiung auf Hunde aus dem Lobbericher Tierheim zu beschränken. Die Politiker folgten den Vorschlägen der Verwaltung.