Tönisvorst: Widerspruch gegen Datenauskunft
Behörde: Der Bürgerservice erläutert im Amtsblatt, wie man Widerspruch gegen automatisierte Datenauskünfte einlegen kann.
Tönisvorst. Wie leicht kommt eigentlich ein Inkasso-Unternehmen an die neue Adresse eines Bürgers? Sehr leicht. Nach der aktuellen Gesetzeslage muss das Unternehmen noch nicht einmal mehr im Bürgerservice der Stadt vorstellig werden, sondern kann das im Zuge eines automatisierten Internetverfahrens einfach abfragen - auch wenn die Meldebehörde stets Übersicht über die im Netz angefragten Auskünfte behält.
Auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen solche "automatisierten" Auskünfte einzulegen, weist jetzt der Bürgerservice der Stadt Tönisvorst im Amtsblatt hin. "Dieser besonderen Form der Auskunftserteilung kann man ausdrücklich widersprechen", sagt Barbara Hummen, Abteilungsleiterin des Bürgerservice.
Widerspruch kann man zum Beispiel auch dagegen einlegen, dass Parteien die eigenen Meldedaten erhalten. So dürfen politische Parteien beispielsweise vor anstehenden Wahlen eine Liste mit potenziellen Wählern anfordern - wenn sie nach einer nach Alter differenzierten Liste fragen - also beispielsweise einer Auflistung nach Jungwählern oder Senioren. Dabei dürfen sie maximal zwei solcher Listen erhalten.
Anderes Beispiel, bei dem die eigenen Daten weitergegeben werden: Gibt es ein Volksbegehren, dann dürfen auch hier Adressen weitergegeben werden, um ein solches durchführen zu können. In einigen Fällen dürfen Melderegisterauskünfte vom Bürgerservice nur dann erteilt werden, wenn betroffene Bürger eingewilligt haben: Bei Auskünften über Alters- und Ehejubiläen an die Presse oder an Ratsmitglieder. Oder aber den Namen aller frisch gebackenen 18-Jährigen an Adressbuchverlage.
Wer Widerspruch einlegen oder seine Einwilligung geben möchte, kann dies formlos beim Bürgerservice der Stadt Tönisvorst tun: Bahnstraße 15, St. Tönis. Wogegen man nicht ohne Weiteres Widerspruch einlegen kann: Dass jedermann gegen eine Gebühr von sieben Euro erfahren kann, wo man wohnt. Wer das nicht möchte, kann eine Auskunftssperre beantragen. Das funktioniert aber nur, wenn davon ausgegangen werden muss, dass eine Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht. Bei Fragen gibt der Bürgerservice, Tel. 02151/ 999-155, Auskunft.