Tönnisvorst: Tempo-30-Zonen - Räder dürfen wieder auf den Radweg

In Tönisvorst gibt es eine Lösung für die Drahtesel.

Tönisvorst. "Offenkundig gibt es im Tönisvorster Rathaus noch Menschen, die wissen, dass Gesetze für den Bürger da sind und nicht umgekehrt. Und die auch folglich so auszulegen sind." Das ist doch jede Menge Lob für die Stadtverwaltung und als solches sicher nicht alltäglich. Es kommt von Hedwig Schmidt aus Vorst und bezieht sich auf die Radwege in Tempo-30-Zonen.

Bekanntlich sollte in solchen Bereichen künftig per Gesetz kein Radweg mehr ausgewiesen werden. Was an der St. Töniser Straße in Vorst dazu geführt hätte, dass ein breiter Rad- und Gehweg vorhanden war, den aber beispielsweise die Schüler mit ihren Drahteseln nicht benutzen dürften.

Oder dass eine Mutter, die mit ihrem Kind, beide auf dem Rad, unterwegs war, den früheren Radweg nicht hätte benutzen dürfen, ihr Kind aber wohl.

Jetzt gibt’s eine Lösung: Ein Schild weist das Ganze als Gehweg aus, auf dem Fahrräder erlaubt sind. "Es wäre nun wirklich der pure Wahnsinn gewesen", sagt Hedwig Schmidt mit Blick auf die nicht erfolgte Umsetzung. "Alles bleibt beim Alten und entspricht doch der Gesetzeslage."

"Da haben wir schnell eine Lücke gefunden, die uns keiner verbieten kann", freut sich Thomas Goßen, Leiter des städtischen Rechtsamtes und designierter Bürgermeister. Die gleiche Regelung werde bereits an der Willicher Straße in St. Tönis praktiziert. Diese Lösung sei in Gesprächen mit dem Ordnungsamt und der Kreispolizei herausgekommen. Deshalb werde sie von der Polizeibehörde mitgetragen.

Hat die liebe Juristenseele jetzt Ruh’? Goßen lacht, nickt und schweigt.