Versuchter Mord: Zwölf Jahre Haft

Im Messerstecher-Prozess fiel gestern das Urteil. Zekai T. muss ins Gefängnis - dennoch hat sein Opfer Angst.

Willich. Durkadin T. kann ihre Tränen nicht länger zurückhalten. Sie stützt ihren hochroten Kopf auf die Hände, versucht ihr tränennasses Gesicht zu verbergen. Richter Herbert Luczak, der Vorsitzende der 2. großen Strafkammer am Landgericht Krefeld, hat soeben das Urteil gegen ihren Mann und Peiniger gesprochen: Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Was vor Gericht so technisch klingt, dürfte den Willichern als schreckliche Bluttat noch lange im Gedächtnis bleiben. Am 22. Oktober des vergangenen Jahres stach Zekai T. auf dem Bonnenring mit einem Klappmesser bis zu 25-mal auf seine Frau ein. "Sprich dein letztes Gebet", sagte er zu ihr, bevor er zum ersten Mal auf sie einstach. Erst als drei Passantinnen seiner Frau zu Hilfe eilten, ließ ZekaiT. von ihr ab.

Ein Hubschrauber brachte die Schwerverletzte, die den Angriff ihres Mannes nur knapp überlebt, ins Krankenhaus. Nicht nur die großen Narben am Hals und im Gesicht sind ihr geblieben. Auch motorische Probleme hat sie noch immer - zu Beginn der Verhandlung im Juni konnte sie noch nicht einmal ein Wasserglas in der Hand halten.

Erleichtert ist Durkadin T. nach dem Urteil nicht. "In spätestens sieben Jahren ist Zekai T. wahrscheinlich wieder frei", erklärt ihre Anwältin Miriam Möller. Durkadin habe Angst vor dem "Danach" - auch ihre beiden Kinder machten sich Sorgen um ihre Mutter. Besonders ihre jüngere Tochter, die gesehen hat, wie der Vater auf die Mutter einstach, fürchtet, dass sich die Tat wiederholen könnte.

Egal, wie oft sich Zekai T. für das Geschehen entschuldigt. Und bereits kurz nach der Verhandlung eskaliert die Situation erneut: Seine Mutter stürmt auf ihre Schwiegertochter zu und beschimpft sie. Durkadin T. und ihre Anwältin fliehen aus dem Gebäude.

Als Nebenklägerin hatte Durkadin T. durch ihre Anwältin eine lebenslange Haftstrafe für ihren gewalttätigen Ehemann gefordert. Die Staatsanwaltschaft setzte das Strafmaß bei 13 Jahren an. Zekai T. habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, wahrscheinlich weil er keinen Unterhalt für seine in Trennung lebende Frau und seine beiden Kinder zahlen wollte.

Geplant habe er seine Tat zwar nicht, sagte Richter Herbert Luczak, jedoch immer wieder angekündigt. Die Hemmschwelle des Täters sei gering gewesen. Jedoch müsse man ihm zu Gute halten, dass er vorher nie wegen schwerer Körperverletzung auffällig geworden ist. Daher habe sich die Kammer gegen eine lebenslange Strafe entschieden.