Tönisvorst Windrad-Infrastruktur Thema im Kreis-Beirat

Vorst/Kreis Viersen · Der Beirat der Naturschutzbehörde befasst sich am Mittwoch mit Wegen und Übergabestation für die geplanten Windräder in Vorst. In Sachen Verfassungsbeschwerde gibt es noch keinen neuen Stand.

 Diese Animation eines Umweltgutachters zeigt die Höhen der Vorster Pfarrkirche und eines der vorgesehen Windräder.

Diese Animation eines Umweltgutachters zeigt die Höhen der Vorster Pfarrkirche und eines der vorgesehen Windräder.

Foto: Gutachter

Während sich derzeit die Juristen mit den bereits genehmigten Windenergieanlagen (WEA) zwischen Vorst und Süchteln befassen, kommt am Mittwochabend ein weiteres Gremium ins Spiel. Auf der Tagesordnung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen stehen Aspekte, die das Projekt der Firma SL Naturenergie betreffen. Im Zusammenhang mit den beiden jeweils 199 Meter hohen Windrädern hat das Unternehmen die Errichtung einer Zuwegung sowie einer Übergabestation samt Kabeltrasse beantragt. Nun steht im Beirat die Entscheidung an, ob dieser Eingriff im Landschaftsschutzgebiet gerechtfertigt ist.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass der Eingriff gerechtfertigt ist und keine „dauerhaften, erheblichen Beeinträchtugungen“ verbleiben werden, heißt es in der Vorlage. Das Amt für Bauen, Landschaft und Planung empfiehlt daher, der „antragsmäßigen Befreiung von den Verbotsfestsetzungen des Landschaftsplans“ zuzustimmen.

Laut Vorlage ist im Zusammenhang mit den WEA der Bau einer dauerhaften Zuwegung von der L 475 aus erforderlich. Dieser „unbefestigte, teilweise bewachsene Weg wird auf 1120 Quadratmetern dauerhaft mit Schotter befestigt“.

Zudem sei ein temporärer Weg geplant, der vorübergehend Schwerlastverkehr mit einer Achslast von zwölf Tonnen zulasse. Entlang dieses Wegs werde eine 4,60 Meter hohe und 6,80 Meter breite Durchfahrt benötigt. Zur Querung des

Flöthbachs werde eine Behelfsbrücke mit einer Länge von zehn und einer Breite von vier Metern vorübergehend errichtet. Nach Fertigstellung der WEA folge die Wiederherstellung einer Hecke auf etwa 30 Metern sowie eine Wiedereinsaat beanspruchter Flächen.

Neben der Zuwegung werde eine Übergabestation und ein 650 Meter langes Kabelsystem nötig, um den durch die neuen Anlagen erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen.

In der Vorlage macht der Kreis noch einmal deutlich, dass der Errichtung der beiden Windräder aus gesetzlicher Sicht nichts im Wege stand und steht. Die Genehmigung sei am 31. Januar 2019 erteilt worden, weil der Antrag des Unternehmens den Vorgaben des sogenannten Windenergie-Erlasses des Landes NRW entspreche. Mit Blick auf das Gebiet „Flöthbach“ würde das öffentliche Interesse überwiegen. Daher sehe das Landesgesetz vor, diese Anlagen zuzulassen. Folgerichtig stimme der Kreis Viersen auch dem Bau von Wegen, Übergabestation und Kabeltrasse zu.

Der Beirat der Naturschutzbehörde hat nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das bestätigt die Pressestelle des Kreises. Sollte ein Widerspruch erfolgen, müsste sich der Kreistag mit dem Thema befassen. Bei einer Zustimmung durch den Beirat würden die Genehmigungen ihren behördlichen Gang nehmen. Im Beirat sitzen unter anderem Vertreter von Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden. Vorsitzender ist der Kempener Landwirt Heinz-Josef Tölkes.

Genehmigungsbehörde in diesem Verfahren ist der Kreis Viersen. Weil sich aber im Laufe des Jahres Widerstand aus der Bevölkerung geregt hatte, geht die Stadt Tönisvorst den juristischen Weg. In Sachen Windkraft sieht die Stadt ihre in der Verfassung verankerte Planungshoheit verletzt, weil der Regionalplan gegen das Votum der Stadt eine Fläche für die Windkraft ausgewiesen hat. Daher hat Bürgermeister Thomas Goßen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. In dieser hat das Land NRW einen bis 15. September beantragten Aufschub gewährt bekommen. Zum aktuellen Stand kann Goßen möglicherweise in der Ratssitzung nächste Woche (18. September) etwas sagen. Das weitere Genehmigungsverfahren bleibt bislang von der juristischen Auseinandersetzung unberührt. Heißt: Das Energieunternehmen kann seine Planungen fortsetzen.

(tkl)