Vorwurf: zweifacher Betrug
Ein Willicher beantragt Pflege- und Sozialleistungen für seine Mutter, obwohl sie eigentlich vermögend sein müsste.
Schiefbahn. „Da muss ihre Mutter die Hundert-Euro-Scheine schon zum Fenster rausgeworfen haben, damit sie in einem Jahr so viel Geld ausgegeben kann“, sagt der Richter am Mittwoch einem 64-jährigen Neersener, dem zweifacher Betrug vorgeworfen wird.
Durch Vorspiegelung falscher Tatsachen habe er sich und seiner Mutter einen Vermögensvorteil verschaffen wollen, heißt es in der Anklageschrift. Sein Kommentar: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich habe nichts gemacht. Für mich ist alles richtig gelaufen.“
Der Vorwurf: 2008 schloss der Angeklagte mit dem Altenheim Hubertsstift in Schiefbahn einen Vertrag. Er brachte dort seine Mutter unter und gab an, dass die Kosten vom Sozialamt übernommen würden. Die Heimleitung stellte daraufhin einen Antrag auf Pflegewohngeld beim Sozialamt Kreis Viersen. Das Amt wies den Antrag ab. Dem Stift entstand ein Schaden von knapp 25 000 Euro.
Der Knackpunkt ist, dass das Pflegeheim dem Angeklagten Betrug vorwirft, weil er verschwiegen hat, dass er 2007 seiner Mutter ein Grundstück abgekauft hat. Der Vorwurf ist, dass er einen Teil des Geldes selbst behalten habe. Das käme einer Vermögensübertragung gleich. Damit würde seine Mutter nicht als bedürftig eingestuft und würde keine staatliche Unterstützung erhalten.
Laut dem Angeklagten hat es keinen Betrug gegeben, da die 110 000 Euro für den Verkauf des Grundstücks komplett an seine Mutter gegangen seien. Beweise gibt es dafür keine, denn nur für die Hälfte des Geldes gibt es einen Überweisungsbeleg. Die andere Hälfte war nach Aussage des Angeklagten für seinen Sohn gedacht, der damit einen Vergleich anstrebte, um eine Insolvenz abzuwenden.
Als das nicht funktionierte, habe der Anwalt dem Sohn das restliche Geld ausgehändigt. Die Frage ist, was damit passiert ist? Der Richter zweifelt daran, dass die Frau das Geld zurückerhalten hat und dann innerhalb eines Jahres ausgegeben konnte. Vor allem, ohne dass ihr Sohn weiß wofür. „Ich finde das Geschäft an sich zweifelhaft“, sagt der Richter.
Besonders prekär ist, dass der Angeklagte am Tag des Hausverkaufs 42 000 Euro auf sein Konto eingezahlt hat. Das habe allerdings nichts mit dem Verkauf zu tun, erklärt sein Anwalt, das Geld habe er Zuhause gehabt.