Stadtplanung Weg frei für Netto-Markt in Vorst
Tönisvorst · Der Bebauungsplan Böntscheshof steht. Weitere politische Beratungen müssen warten.
Vor gut einem Jahr lagen die Pläne öffentlich aus. Nun sind sie beschlossen und können in die Tat umgesetzt werden: Im Süden von Vorst an der Anrather Straße kann jetzt ein Lebensmittelnahversorger entstehen. Das teilte die Stadt Tönisvorst am Mittwoch mit. Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanes Vo-47 „An Böntscheshof“ als Satzung im Amtsblatt ist das Planrecht dafür geschaffen.
Ausschüsse und Rat
bis Ende April abgesagt
Wie berichtet, soll auf dem Areal des abgerissenen Böntscheshofs, am Ortsausgang von Vorst Richtung Anrath, ein Netto-Markt samt Backshop mit einer Größe von rund 1100 Quadratmetern angesiedelt werden. Das gesamte Areal – zuvor zum größten Teil als Wohnbaufläche ausgewiesen – umfasst rund 6300 Quadratmeter und ist nun per Definition planungsrechtlich ein „Sondergebiet – Lebensmittel-Nahversorgung“. Damit hätte Vorst künftig neben einem Lebensmittelvollsortimenter am nördlichen Ortsrand (Rewe) auch einen Lebensmitteldiscounter im Süden.
Um den Standort für einen Discounter zu ermöglichen, hatte die Politik das Einzelhandelskonzept für den Bereich Vorst wieder aufgehoben. Zudem waren noch klärende Gespräche mit Nachbarn notwendig.
Weitere politische Beratungen müssen zurzeit allerdings warten. Aufgrund der Corona-Situation fallen weitere Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse bis zum 30. April aus. Das gilt für de Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Gebäudemanagement und Liegenschaften, den Bau-, Energie, Verkehrs- und Umweltausschuss, den Hauptausschuss, den Planungsausschuss sowie den Stadtrat.
Bürgermeister hofft
auf Ausnahmeregelungen
„Derzeit ist die politische Gremienarbeit eingeschränkt – wir können aktuell Beschlüsse nur über so genannte Dringlichkeitsbeschlüsse auf den Weg bringen, sprich durch Unterzeichnung von zwei Ratsmitgliedern”, so Bürgermeister Thomas Goßen und weist zugleich auf die Möglichkeit hin, an der das Land gerade arbeitet: „Es ist angedacht, einen Paragrafen 60a in der Gemeindeordnung einzuführen, wonach bei Ausnahmefällen – wie beispielsweise derzeit, in denen man nicht persönlich zusammentreten kann – Beschlüsse im vereinfachten Verfahren möglich werden sollen, dem so genannten Umlaufverfahren“, erläutert Thomas Goßen. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Beschlussverfahren, wenn also Beschlüsse ohne Zusammenkunft des Gremiums durch Gegenzeichnen der Mitglieder auf schriftlichem Wege gefasst werden. Dies soll möglich werden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Rates mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären. Darüber entscheidet der Landtag vermutlich noch diese Woche.