49-jähriger Albaner wegen schweren Raubes verurteilt

Mit einem Mazedonier hat der Verurteilte eine Spielhalle überfallen.

Mönchengladbach. Ein 49-Jähriger, der im Frühjahr 2014 aus Albanien nach Deutschland gekommen war, musste sich am Donnerstag vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts wegen besonders schweren Raubes verantworten. Er habe in Mönchengladbach keine Arbeit gefunden und sich deshalb von einem Mazedonier für eine Beteiligung an einem bewaffneten Überfall auf eine Spielhalle in der Nähe des Bahnhofs überreden lassen, hieß es. Bereits zu Prozessbeginn wiederholte der Angeklagte mit Hilfe seines Verteidigers das Geständnis, das er bei der Polizei abgelegt hatte.

Den Mazedonier, von dem er nur den Spitznamen kannte, lernte er in einem Wettbüro kennen. Der Mann habe ihm immer mal Zigaretten und Bier geschenkt. Gleich um die Ecke in einer Spielhalle seien immer 3000 Euro in der Kasse, erzählte der Mazedonier dem Angeklagten. „Das Geld können wir uns doch holen“, habe der Mazedonier den 49-Jährigen dann geködert. Der neue „Freund“ besorgte Waffen und Masken. Außerdem besaß er ein Auto.

Am 19. Juli 2014, morgens gegen 6 Uhr, drangen sie in die Spielhalle ein. Das Opfer, eine 49-jährige Angestellte, schilderte, wie sie damals von den Männern mit einem Messer und mit einem Beil bedroht worden war. Die Frau habe zunächst auch Klebeband auf den Mund bekommen, doch der Angeklagte riss es ihr schnell wieder ab. „Wir haben der Frau kein Haar gekrümmt“, beteuerte der 49-Jährige. An dem Klebeband wurde später auch seine DNA gefunden.

Als das Telefon klingelte und sich die Polizei in der Spielhalle meldete, verschwanden die Männer mit der Beute, die aber nur aus 300 Euro bestand. Sie fuhren mit dem Auto des Mazedoniers nach Düsseldorf. Dort stritten sich die Männer. Der Albaner fuhr zurück nach Mönchengladbach. Der Mazedonier bleibt unbekannt.

Der Staatsanwalt hatte für den Albaner eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Aber der Verteidiger bat für seinen Mandanten um eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte habe in einer Notsituation gehandelt. Das Gericht wertete den besonders schweren Raub als minder schweren Fall und verurteilte den Albaner zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Dabei berücksichtigten die Richter, dass das Opfer den Überfall ohne psychische Spätfolgen überstanden hatte.