600 Euro Strafe für zu schnelles Fahren

Mönchengladbach. Ein 22-jähriger Mönchengladbacher muss eine Geldstrafe von 600 Euro für zu schnelles Fahren zahlen. Dazu kommt ein Führerscheinentzug von zwei Monaten. Das hat das Amtsgericht Mönchengladbach jetzt beschlossen.

Der junge Mann wurde im August vergangenen Jahres von der Polizei auf der Hermann-Piecq-Anlage gestellt. Statt mit erlaubten 50 Stundenkilometern war der 22-Jährige mit 106 km/h unterwegs. Er gab an, dringend seine schwangere Freundin ins Krankenhaus bringen zu müssen. Die Einfahrt zum Krankenhaus hatte er jedoch schon passiert.

Da der Fahrer schon häufig wegen Geschwindigkeitsverstößen angezeigt worden war, legten die Beamten gegen ihn ein Bußgeld von 560 Euro, das doppelte der üblichen 280, fest, dazu zwei Monate Fahrverbot. Weil der junge Mann Widerspruch gegen den Bescheid einlegte, wurde der Sachverhalt nun vor dem Amtsgericht in Mönchenglabdach verhandelt. Die Richterin bestätigte den begangenen Verstoß und rundete die Geldbuße auf 600 Euro auf. Das Fahrverbot von zwei Monaten bleibt bestehen.