Fall David M.: Schläger jetzt vor Gericht

Der Tod des jungen Schwarzafrikaners sorgte wochenlang für Trauer und Empörung.

Mönchengladbach. Im Mai jährt sich zum ersten Mal der Todestag von David M. Am 22. Mai war der 21-Jährige vor einem Kiosk in der Waldhausener Straße nach einem Streit zusammengeschlagen worden. Er stürzte nach einem wuchtigen Schlag durch den Sohn des Kiosk-Betreibers, Ahmet D. (damals 20) so unglücklich auf das Altstadtpflaster, dass er drei Tage später in der Düsseldorfer Uniklinik starb.

Jetzt wird der Familie des Kiosk-Betreibers Naci D. (50) der Prozess gemacht. Die Hauptverhandlung soll im Mai beginnen.

Die Polizei hatte die Tat zunächst als Unfall eingestuft, war davon ausgegangen, dass der Schlag möglicherweise in Notwehr erfolgt wäre. Freunde von David M. hatten sofort Unverständnis geäußert, als es hieß, David und seine beiden Freunde hätten in dem Kiosk „randaliert“ und die Familie dort provoziert.

Erst Tage nach der Tat meldete sich ein weiterer Zeuge. Er erklärte, dass David M. und die Freunde den Kiosk verlassen hätten, sich auf dem Rückzug befanden. M. habe sich schützend die Hände vors Gesicht gehalten.

Eine undurchsichtige Rolle spielt die Frau des Kiosk-Betreibers, Aynur D. (48). Sie hatte bei der Polizei angegeben, dass David M. sie vor die Brust geschlagen habe. Inzwischen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie ihren Mann und ihren Sohn zu der Schlägerei angestiftet hat.

Besonders schwer wiegt für Ermittler, dass Vater Naci und Sohn Ahmet etwa 20 Minuten nach dem Schlag gegen David einen seiner Freunde durch die Altstadt verfolgt, geschlagen und getreten haben sollen. Beide sind aktenkundig. Seit 2003 hat es immer wieder Vorwürfe und zum Teil Anklagen wegen Körperverletzung und Schlägereien gegeben. Vorbestraft ist bislang keiner der beiden.

Nachdem die Staatsanwaltschaft die neuen Erkenntnisse zum Geschehen in jener Nacht hatte, hatte Staatsanwalt Stefan Lingens auch Haftbefehl gegen den 20-Jährigen beantragt. Zunächst ließen sich die Richter von Mittwoch, dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl beantragte, bis zum anderen Montag Zeit, um ihn zu erlassen. Danach wurde er sofort gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Ahmet D. musste sich nun über Monate mehrmals wöchentlich bei der Polizei melden und durfte das Land nicht verlassen.

Wäre er in Haft geblieben, hätte der Prozess längst begonnen haben müssen — nach sechs Monaten spätestens muss das Verfahren eröffnet sein.