Benzindieb hatte auch Kennzeichen gestohlen

Der Schlosser mit dem österreichischen Pass (31) saß gestern nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank. Diesmal musste der Staatsanwalt sieben Anklagevorwürfe im Gerichtssaal bekanntgeben.

Bald war klar, dass der Mönchengladbacher gegen mehrere Paragrafen verstoßen hatte. Zeugen hatte das Amtsgericht nicht geladen, weil der Angeklagte bereits im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt und es im Prozess wiederholt hatte.

Danach war klar, dass der Autofahrer seit Juli 2011 bis Mai 2012 achtmal an Tankstellen im Mönchengladbacher Raum aufgetaucht war und meistens etwa 50 Liter Benzin getankt hatte, ohne zu bezahlen. Eine Tankstelle an der Waldnieler Straße hatte der Dieb sogar gleich dreimal heimgesucht. Aber in der Anklage war nicht nur die Rede von Diebstahl. Weil der Vater eines elfjährigen Kindes auf seinen Diebestouren gestohlene Kennzeichen verwendet hatte, warf ihm der Staatsanwalt außerdem noch Urkundenfälschung und Betrug vor. Und im September des Jahres 2012 war der Benzindieb schließlich in einer Kontrolle aufgefallen, weil er mit einem nicht versicherten Kraftfahrzeug unterwegs gewesen war.

„Was haben Sie sich denn dabei gedacht? Das ist ja schon eine erheblich kriminelle Energie, mit der Sie vorgegangen sind“, reagierte der Richter entsetzt. „Ich arbeite in Bergheim. Damals war ich noch in der Probezeit. Das Benzingeld fehlte“, so der Angeklagte.

Am Ende verurteilte das Gericht den Mönchengladbacher wegen schweren Betruges, Diebstahls und Urkundenfälschung in sieben Fällen, außerdem wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Strafe für den bereits wegen Betruges und Diebstahls vorbestraften Mann wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Schlosser muss zudem eine Geldbuße von 480 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.