Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen: drei Monate Haft
27-jähriger Tschetschene war unerlaubt in Gladbach.
„Ich hab nichts zu verbergen“, beschwerte sich der Angeklagte (27), ein russischer Tschetschene. Tatsächlich warf die Staatsanwältin vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht dem abgelehnten Asylbewerber gestern vor, am 14. Januar vergangenen Jahres gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen zu haben.
In der Januarnacht wurde der 27-Jährige, der sonst in einem Mönchengladbacher Asylantenheim wohnt, hinter der polnischen Grenze aufgegriffen. Nach einem kurzen Aufenthalt in Polen kehrte der Angeklagte in die Bundesrepublik zurück. Damit hatte er wieder einmal gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen, das ihm verbot, Nordrhein-Westfalen zu verlassen. „Ich weiß gar nicht, ob ich wirklich in Polen gewesen bin“, verteidigte sich der Mann. Er sei auf dem Weg nach Polen gewesen, weil er geglaubt habe, auf diesem Weg wieder nach Russland zu kommen. Doch vorher sei er bei Landsleuten hängengeblieben. Die hätten ihm auch abgeraten, über Polen auszureisen. Deshalb sei er dann wieder in Mönchengladbach gelandet.
Der Tschetschene kam als 16-Jähriger nach Mönchengladbach, bewarb sich um Asyl und wurde abgelehnt. Ein Beamter des Ausländeramtes erklärte gestern im Gerichtssaal, dass der Angeklagte nicht abgeschoben werden könne, weil der keine Papiere habe. „Und die russischen Behörden geben keine Ersatzpapiere heraus“, ergänzte der Zeuge.
Im Prozess wurde gestern auch bekannt, dass der Angeklagte bereits wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden ist.
Am Ende schloss sich das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin an und verurteilte den Tschetschenen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Aber damit war der Auftritt im Gerichtssaal für den Gladbacher noch nicht zu Ende. Der Richter verkündete gegen den Angeklagten einen Haftbefehl aus einem früheren Verfahren. Drei Justizbeamte führten den 27-Jährigen in Handschellen ab.