Gericht spricht Fußballfan aus Mangel an Beweisen frei

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, sich vermummt und bei einem Bundesligaspiel der Borussia eine Rauchbombe gezündet zu haben.

Für die Verhandlung vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht hatte sich der Fußballfan (22) aus Grevesmühlen extra fein gemacht: in Anzug und Krawatte. Sein besonderes Interesse für Fußball gab der Angeklagte ohne Wenn und Aber zu. Die Staatsanwaltschaft jedoch warf der Fachkraft für Logistik versuchte gefährliche Körperverletzung und Vermummung vor. Der Angeklagte soll 2014 beim Bundesligaspiel der Borussia gegen den Hamburger SV eine Rauchbombe gezündet haben.

Der 22-Jährige erinnerte sich an besagten Tag: „Ja, am 30. März 2014 war ich vor Ort.“ Und ja, das entsprechende Video der Polizei habe er einsehen können. „Doch ich bin nicht der Vermummte auf dem Video“, ergänzte der Angeklagte. Er habe nämlich damals ein blaues T-Shirt getragen. Der Verteidiger des Angeklagten legte danach weitere Videos auf den Richtertisch, die in anderen Verfahren des Anwaltes eine Rolle spielten. Darauf war der Angeklagte offenbar ebenfalls zu erkennen. Der Angeklagte war auf diesen Videos auch mit einer blauen Jacke zu sehen. „Die kann man sich überziehen“, meinte dazu die Staatsanwältin.

Die Zuschauer hätten sich zum Schutz gegen die Rauchbombe Tücher vor Mund und Nase gehalten, erinnerte sich gestern ein Polizeibeamter, der als Mitglied einer Hundertschaft für Beweissicherung tätig war. „Wir haben das Material ausgewertet. Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte damals mit einer Jacke bekleidet war“, sagte der Zeuge. Der Angeklagte habe zudem auffallende Schuhe getragen. Mit wechselnder Kleidung würden die vermummten Fans für Verwirrung sorgen, ergänzte der Beamte. Ein zweiter Polizeibeamter aus Hamburg hatte in der Vergangenheit einmal die Personalien des Angeklagten festgestellt. Er war sich sicher, diesen bereits in ultratypischer Kleidung gesehen zu haben.

Am Ende hielt die Staatsanwältin den Angeklagten für überführt und forderte eine Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro). Dagegen war der Verteidiger überzeugt, dass sein Mandant, der bisher noch nie aufgefallen war, mangels Beweisen nicht bestraft werden könne und bat um Freispruch. Das Gericht schloss sich letzterem Plädoyer an und sprach den Fußballfan aus Mangel an Beweisen frei.

Borussia hat ein Vermummungsverbot fest in ihrer Stadionordnung verankert.