Gutachter werfen Wegberger Klinik Behandlungsfehler vor

Mönchengladbach (dpa). Im Prozess um den Wegberger Klinik-Skandal haben vom Gericht bestellte Gutachter den Ärzten Behandlungsfehler bei einem im Krankenhaus gestorbenen Patienten vorgeworfen.

In dem Prozess am Mönchengladbacher Landgericht wurden am Donnerstag ein chirurgischer Sachverständiger sowie ein Internist gehört.

Der 68-jährige Patient war 2006 mehrere Tage nach einer Bauchoperation unter dramatischen Umständen gestorben. Sein Zustand hatte sich zuvor immer weiter verschlechtert, laut Anklage war die Operation fehlerhaft ausgeführt worden. Zudem hätte der Mann aus medizinischer Sicht noch einmal operiert werden müssen. Dies sei aber unterlassen worden. Angeklagt sind der damalige Chefarzt Arnold P. und eine weitere Ärztin.

Der Internist kritisierte nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass bei der Behandlung des Patienten kein Facharzt für Innere Medizin hinzugezogen worden sei. Zudem hätte ein Ultraschall gemacht werden müssen. Der Zustand des Patienten hätte durch die Zufuhr von Blutkonserven stabilisiert werden können, so dass eine weitere Operation ermöglicht worden wäre. Auch nach Ansicht des chirurgischen Sachverständigen war die Behandlung nicht ordnungsgemäß verlaufen.

Der Ex-Chefarzt muss sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung an mehreren Patienten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, für den Tod von sieben Patienten und weitere Fälle von Körperverletzung verantwortlich zu sein.