Hat Analphabet das Ende des Jobs unterschrieben?

Ein Arbeiter soll einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben. Doch der 51-Jährige klagt vor dem Gladbacher Arbeitsgericht.

Mönchengladbach. Ein 51-Jähriger, von dem sich dessen Arbeitgeber trennen wollte, fühlt sich von der Firma arglistig getäuscht und klagt deshalb vor dem Mönchengladbacher Arbeitsgericht gegen das Unternehmen.

Am Donnerstag, 2. Februar, wird die Erste Kammer des Gerichts über den kuriosen Fall entscheiden. Denn der Kläger, ein „gewerblicher Arbeitnehmer“, wie Arbeiter im Amtsdeutsch heißen, fühlt sich deshalb getäuscht, weil er Analphabet ist.

Ende September des vergangenen Jahres soll der Mann, der seit mehr als 30 Jahren bei seiner Firma beschäftigt war, einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben. Der war ihm von seinem Arbeitgeber vorgelegt worden und sah eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende Oktober 2011, also einen Monat später, vor.

Doch der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang darauf, dass er als Analphabet nicht im Einzelnen verstanden habe, was er unterzeichnet habe. Bereits Ende November des vergangenen Jahres hatte der Mann seine Erklärung mit dieser Begründung angefochten. Das Unternehmen bestreitet den Vorwurf des 51-Jährigen allerdings.

Eine sogenannte Güteverhandlung war ergebnislos geblieben. Mit dieser mündlichen Verhandlung versucht die Justiz im Rahmen von Zivilprozessen, einen Rechtsstreit einvernehmlich zu beenden.

Mittlerweile hat die Firma dem 51-jährigen Arbeiter vorsorglich auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.