Höhere Sicherheitsauflagen für den Prozess um den getöteten Leo
Die Eltern des Babys müssen sich ab 19. April vor Gericht verantworten.
Personen- und Gepäckkontrollen, ein Verbot, elektronische Geräte zu nutzen, ein zusätzlicher Sicherheitscheck vor dem Sitzungssaal: Für den Prozess, der am 19. April im Mönchengladbacher Landgericht beginnt, gelten höhere Sicherheitsauflagen. Das getötete Baby Leo, das nur 19 Tage alt werden durfte, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Deshalb erwartet das Schwurgericht einen großen Andrang. Gestern wurde eine sogenannte sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen.
Die Angeklagten sind die Eltern des am 2. Oktober 2015 geborenen Leo. Sie sitzen beide in Untersuchungshaft. Der Vater des 19 Tage alten Opfers muss ab dem 19. April im Saal A 100 wegen Mordes auf der Anklagebank Platz nehmen und die Mutter des Kindes wegen Totschlags durch Unterlassen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 26-Jährige bereits Tage nach der Geburt des Kindes eifersüchtig auf seinen neugeborenen Sohn geworden ist. Offenbar sah sich der 26-Jährige als Verlierer im Kampf um die Liebe der Baby-Mutter. Bereits ein paar Tage nach der Geburt des Säuglings soll der Angeklagte den kleinen Leo in vier Fällen mit Schlägen und mit Händedruck auf den Unterleib misshandelt haben.
Laut Anklage fasste der Mönchengladbacher bereits in der Nacht zum 21. Oktober vergangenen Jahres den Entschluss, seinen damals 19 Tage alten Leo zu töten. In der Oktobernacht soll der Vater das Kind erneut stundenlang mit Schlägen traktiert haben. Schließlich sei der Angeklagte auch nicht davor zurückgeschreckt, den Körper des Säuglings sexuell zu misshandeln. Doch auch damit war offenbar die schreckliche Oktobernacht für das Opfer nicht zu Ende. Der 26-Jährige soll das Kindes zweimal mit dem Hinterkopf auf eine Tischkante geschlagen haben. Laut Anklage hat der 26-Jährige bereits da erkannt, dass Leo tot ist. Um sicher zu gehen, soll der Angeklagte den Hinterkopf des kindlichen Opfers noch ein drittes Mal aufgeschlagen haben.
Die 25-jährige Mutter des Säuglings soll in der Oktobernacht die Schreie von Leo gehört und sich schlafend gestellt haben. Die Mönchengladbacherin ist angeklagt wegen Totschlags durch Unterlassen. Sie soll billigend in Kauf genommen haben, dass ihr Mann den Sohn tötet. Dem Angeklagten wirft der Staatsanwalt nicht nur Mord, sondern auch schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor.
Für den Schwurgerichts-Prozess sind sechs Fortsetzungstermine vorgesehen.