Jugendamtstatisktik 2012: In 38 Fällen waren Kinder gefährdet

Das Jugendamt musste 2012 insgesamt 376 Fälle von Gefährdung des Kindeswohls untersuchen. Die Hilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

Mönchengladbach. Das Jugendamt hat im vergangenen Jahr in insgesamt 38 Fällen eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. 376 Fälle mussten die Mitarbeiter genauer unter die Lupe nehmen. Bei den Untersuchungen stellte sich heraus, dass in 134 Fällen weder eine Gefährdung, noch ein Hilfebedarf vorlag.

Eine latente Gefährdung liegt zudem vor, wenn nicht eindeutig beantwortet werden kann, ob das Wohl eines Kindes bedroht ist oder nicht. In Mönchengladbach kam das im Jahr 2012 insgesamt 36 Mal vor. Diese Zahlen kommen aus einer Zusammenstellung des Statistischen Landesamtes. Das Amt hat in Nordrhein-Westfalen mehr als 8000 Fälle von akuter und latenter Gefährdung zusammengerechnet — alle Zahlen für die Stadt Mönchengladbach stehen in unserer Infografik rechts.

Laut der Stadtverwaltung kann eine Kindeswohlgefährdung aus mehreren Ursachen vorliegen. Nicht nur körperliche, auch psychische Gewalt (zum Beispiel durch Anschreien) oder Unterversorgung (bezogen auf Lebensmittel) können bedeuten, dass das Kind massiv geschädigt wird.

„Seelische und körperliche Schäden sind direkt miteinander verknüpft. Das kann man auch nicht trennen. Man muss das Wohlergehen des Kindes in solchen Fällen immer im Ganzen sehen“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten.

In den vergangenen Jahren hat die Stadt vermehrt Mitarbeiter von Kitas, Schulen, Familienzentren oder Krankenhäusern geschult, um Problemfälle zu erkennen und beim Jugendamt zu melden. Gefahren für Kinder einzuschätzen und abzuwehren ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Ausgaben im sozialen Bereich „Hilfen zur Erziehung“ sind in den vergangenen Jahren auf 50 Millionen Euro angestiegen. In diesem Topf sind unter anderem akute Maßnahmen, aber auch die Unterbringung in Heimen enthalten.