Kita-Förderverein: Mitglied soll Geld entwendet haben
Der Förderverein war gegründet worden, um Geld für die Verschönerung einer städtischen Kita zu sammeln. Nun ermittelt die Polizei.
Damit hatte wohl niemand gerechnet, als der Entschluss fiel, einen Förderverein zu gründen. Denn eigentlich war doch das Ziel, Gutes zu tun. Doch jetzt ermittelt die Polizei. Wegen Untreue. Ein Fördervereinsmitglied soll Spendengelder, die eigentlich zur Verschönerung eines städtischen Kindergartens gesammelt wurden, in die eigene Tasche gesteckt haben.
Die Elterngemeinschaft, die den Förderverein für einen städtischen Kindergarten gründen wollte, war noch ganz jung und doch schon sehr rege. Spenden wurden akquiriert, obwohl der Eintrag als gemeinnütziger Verein noch fehlte und noch gar keine Spendenquittungen ausgestellt werden konnten. Sogar Handwerker nahmen schon ihre Arbeit auf. All dies sollte der Verschönerung der städtischen Kita dienen und damit auch den eigenen Kindern zugutekommen. Doch dann kam der Schock. Ein Fördervereinsmitglied soll sich selbst aus den Spendengeldern bereichert haben. Wie ein Stadtsprecher bestätigte, soll es sich dabei um einen „nicht unerheblichen vierstelligen Betrag“ handeln. Über den Fehlbetrag auf dem Konto, der vor Weihnachten auffiel, wurde unverzüglich das Jugendamt informiert. Fördervereine sind eigenständig und unabhängig von der Stadt. Im Jugendamt konnte man nur zu einer Strafanzeige raten. Dies geschah auch. Doch sollen die Fördervereinsmitglieder zunächst versucht haben, das Geld mit einem Anwalt wieder einzufordern. Als dies scheiterte, wurde in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen, zur Polizei zu gehen. „Hätte der Förderverein keine Anzeige erstattet, hätten wir das gemacht“, sagt der Stadtsprecher.
Dass sich jemand in einem Verein, der gemeinnützig ist oder dies anstrebt, an Spendengeldern vergreift, mag für viele unfassbar klingen, kommt aber durchaus vor. „Wer als Ehrenamtlicher Gutes plant, hat auch Verpflichtungen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Müting aus der Fachanwaltskanzlei Korn Vitus. Zum Beispiel bei der Verwaltung der Spenden. Mit ihnen sollten im aktuellen Fall die Handwerkerrechnungen bezahlt werden. Jetzt fehlt das Geld. Und die Frage bleibt: Wer kommt dafür auf?
Um sich vor Gefahren zu schützen, empfiehlt Rechtsanwalt Müting das Aufstellen konkreter Regelungen in der Satzung, in der klar geregelt ist, wer im Verein welche Kompetenzen hat und in welcher Form die Kasse kontrolliert wird. So könnte der Vorstand beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip beschließen, das heißt, dass zwei Unterschriften nötig sind, um Geld vom Konto abzuheben. „Möglich sind auch Maßnahmen, wie zum Beispiel die Bestellung eines Dritten für festgelegte Sonderprüfungen der Kasse“, sagt Müting. Doch man müsse sich auch im Klaren darüber sein, dass die Flexibilität geringer wird, je höher die Kontroll- und Sicherheitsregelungen sind. Die Verwaltung von fremden Geld sei jedoch mit Verantwortung verbunden.