Mehrere Gerichtsverfahren beim ASB

Beim Regionalverband Niederrhein des ASB streiten der Betriebsrat und die Geschäftsführung an verschiedenen Fronten.

Foto: Raupold

Hinter den Kulissen des Regionalverbandes Niederrhein des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) brodelt es. Bei dem gemeinnützigen Verein laufen gleich mehrere Gerichtsverfahren zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Letzterer wirft dem Geschäftsführer unter anderem vor, seine Arbeit nicht nur zu torpedieren, sondern gezielt darauf hinzuarbeiten, das Gremium zu „zerschlagen“ und anschließend mit Mitgliedern aufzufüllen, die man sich zuvor gewogen gemacht hat.

Stein des Anstoßes, sagen der Vorsitzende des Gremiums und sein Anwalt, sei der Antrag des Betriebsrats gewesen, Löhne und Gehälter aller Mitarbeiter im Verband ASB Niederrhein einzusehen, inklusive Zulagen und geldwerter Vorteile. Geschäftsführer Maik Hell habe kurz darauf mit einem Infoschreiben an den Betriebsrat vier Mitarbeiter urplötzlich zu „leitenden Angestellten“ ernannt, deren Akten bei der Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten dann fehlten.

„Der Betriebsrat hat Herrn Hell mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die Kollegen nicht als leitende Angestellte gemäß § 5 Betriebsverfassungsgesetz Absatz 3 anerkennen“, sagt der Vorsitzende des Gremiums. In einem weiteren Schritt sei eine in den Betriebsrat gewählte Kollegin zur leitenden Angestellten ernannt worden, die daraufhin aus „persönlichen Gründen“ aus dem Gremium zurücktrat. Der Fall kam vors Gladbacher Arbeitsgericht, das Ende August feststellte, dass besagte Mitarbeiter tatsächlich keine leitenden Angestellten sind.

Die nun also doch nicht leitenden Angestellten wurden vom ASB in der Folge wieder heruntergestuft — wollen sich nun jedoch zur für Anfang November anstehenden Betriebsratswahl aufstellen lassen. Die ist nötig, weil dem Fünfergremium derzeit nur noch drei Kollegen angehören, unter anderem, weil eine der vorübergehend Hochgestuften das Amt ja niedergelegt hatte. „Da wird doch der Bock zum Gärtner gemacht, da schafft man sich seinen eigenen Führungszirkel im Betriebsrat“, sagen der Noch-Vorsitzende und einer seiner Kollegen.

Auch um Letzteren dreht sich ein Gerichtsverfahren — Geschäftsführer Hell hatte dem Streetworker wegen einer angeblich getätigten Äußerung fristlos kündigen wollen, der Betriebsrat stimmte dem nicht zu, so dass Hell die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen musste. Dieses versagte ihm das Gericht allerdings. Nun geht die Angelegenheit im November vor das Landesarbeitsgericht.

„Es herrscht ein Klima der Angst, die Belegschaft ist in zwei Lager gespalten“, sagt der Streetworker. „Es gibt Diskreditierungen und viele Schikanen seitens der Geschäftsführung.“ So sei er plötzlich, obwohl sein Arbeitsplatz per Definition bei den zu betreuenden Kunden sei, dazu angehalten worden, sich im Büro des ASB tagtäglich in Meldelisten einzutragen. Auch über diese Änderung des bisher gewohnten Berufsalltags sowie eine „fragliche Urlaubsregelung“ sei der Betriebsrat zuvor nicht unterrichtet worden. Zusammen mit dem Betriebsratsvorsitzenden komme er mittlerweile auf fünf Abmahnungen, sagt der Streetworker. „All dieses unnötige Hin und Her kostet letztlich den Arbeitgeber viel Geld, weil er eben auch den Anwalt des Betriebsrats bezahlen muss“, sagen die beiden. „Und die dadurch in Anspruch genommenen Ressourcen gehen zulasten der Kunden.“

Geschäftsführer Hell weist die Anschuldigungen zurück: „Die Arbeit gewählter Arbeitnehmervertreter wird weder vom Vorstand des Verbandes noch von der Geschäftsführung behindert.“ Letztere habe gar keine Möglichkeit, Betriebsratsmitglieder ersetzen zu lassen: „Allein der Belegschaft steht es frei, zu wählen und sich zur Wahl des Betriebsrates zur Verfügung zu stellen.“ Ja, man habe Abteilungsleiter „leitende Angestellte“ nennen wollen, weil sie das „unserer Meinung nach, nach Art und Umfang ihrer Tätigkeit“ auch seien. Der Betriebsrat habe dies mit der Argumentation angezweifelt, ihm würde „Wahlvolk“ entzogen. Das dazugehörige Verfahren sei im Vergleich geendet, „die Mitarbeiter bestanden also nicht auf ihrem Recht, ,leitende Angestellte’ zu sein. Das führt dazu, dass diese Mitarbeiter nunmehr für die Betriebsratswahlen aktiv und passiv wahlberechtigt sind.“

Die fristlose Kündigung des Streetworkers sähe man als gerechtfertigt an, habe sie aber noch nicht aussprechen können, sagt Hell: „Wir sehen gute Chancen, vor dem Landesarbeitsgericht recht zu bekommen.“ Lagerbildung sei ihm nicht bekannt. „Mein Eindruck ist vielmehr, dass die Mitglieder des jetzigen Betriebsrates um ihre Wiederwahl fürchten.“ Die Neuwahl werde zeigen, „wie groß sein Rückhalt in der Belegschaft ist“.