Kuttenraub: Täter zu zwei JahrenHaft auf Bewährung verurteilt
Das Landgericht befasste sich mit dem Raub einer Rockerkutte. Ein Mann soll dabei mit einer goldenen Pistole gedroht haben.
Ein bizarrer Fall aus dem Umfeld der Rockerszene wurde gestern vor dem Landgericht verhandelt. Es kommen darin vor: eine goldene Pistole, eine Rockerkutte, Drogen, vier junge Männer und jede Menge Widersprüche. Das Ganze landete nur vor Gericht, weil der Angeklagte Yasin Y. vor der Polizei eine Aussage gemacht hatte. Das Opfer John H. hatte den Raub nicht angezeigt.
Der Tathergang, wie ihn Yasin Y. schilderte: Drei junge Männer — er selbst, Hakan D. und ein Freund — beschließen, einem Bekannten Hakans namens John H. dessen Kutte abzunehmen, um sie zu verkaufen. Hakan D. und John H. kennen sich wohl aus dem Drogenmilieu. Dazu sagten die Beteiligten aber nichts Genaues. Der Verlauf der Tat: Als die drei Männer in der Wohnung des Opfers sind, zieht Hakan D. eine Waffe, richtet sie auf John H. und verlangt die Kutte, eine Lederweste mit der Aufschrift „Outlaws Support“.
Die Kutte gehöre ihm gar nicht, habe John gesagt, und sie den dreien freiwillig übergeben, berichtet der Angeklagte. Hinterher habe man noch zusammen bei John „gechillt“, sagt Yasin Y. „John war nicht aggressiv.“ Dann sei man gegangen und habe die Kutte mitgenommen.
Den Verkauf habe Hakan übernehmen wollen. „Ich wusste nicht, dass Hakan eine Pistole dabei hatte“, beteuerte Yasin Y. Ob er die Pistole wiedererkenne, fragte der Richter und zeigte eine goldfarbene Pistole der Marke Browning. Yasin Y. nickte. Der Verkauf der Kutte klappte anscheinend nicht. „Hakan wollte sie angeblich den Hells Angels verkaufen, aber er wartet immer noch auf das Geld“, so Yasin Y.
Anschließend sagte das Opfer John H. aus, erzählte etwas völlig anderes und wirkte dabei nicht sehr überzeugend. Erst wollte er sich an gar nichts erinnern, doch dann berichtete er von zwei Waffen, die abwechselnd auf ihn gerichtet gewesen seien, weiß aber nicht mehr, wer die Waffen in der Hand hatte. Hakan D., der in einem getrennten Verfahren vor Gericht stehen wird, servierte eine weitere Version, die ihm weitgehend eine Zuschauerrolle zuweist. Danach habe Yasin Y. die Waffe verwendet. Yasin habe auf John H. gezielt, Drogen, Bargeld und Waffen gefordert und die Kutte mitgenommen. Er, Hakan, habe sich bei John entschuldigt und versprochen, die Kutte zurückzubringen, was aber nie geschehen ist.
Die Versionen von Hakan D. und John H. überzeugten das Gericht nicht. Yasin Y. wurde zugutegehalten, dass er ausgesagt hat und zuvor nicht straffällig wurde. Auch wird ihm nicht die Reife eines Erwachsenen attestiert. Die Anwendung des Jugendstrafrechts sei angemessen, befindet das Gericht. Y. erhält für die räuberische Erpressung zwei Jahre auf Bewährung. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, er muss Sozialstunden ableisten und sich eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen.