NRW Bundestagswahl: So geht das mit der Briefwahl

Mönchengladbach · Wer bei der Bundestagswahl am 26. September nicht zur Urne gehen kann oder mag, kann bereits jetzt per Briefwahl seine Stimme abgeben. Wir erklären, wie das funktioniert.

Wahlberechtigte können auch per Briefwahl ihre Stimme abgeben.

Foto: dpa/Oliver Berg

(aki) Bei der Bundestagswahl am 26. September sind 185 326 Mönchengladbacher stimmberechtigt. Bis Sonntag, 5. September, müssen alle eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer am Wahltag nicht den Weg zur Urne machen möchte oder kann, etwa weil er in Urlaub ist, kann schon jetzt vorab wählen.

Antrag per Post oder online

Ein Formular für einen Briefwahlantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können zudem mit einem formlosen Schreiben an den Fachbereich Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach, Goebenstraße 4-8, Briefwahl beantragen. Dafür benötigt die Stadt den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Wohnadresse und gegebenenfalls die Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen. Ein Antrag mit diesen Daten kann auch per E-Mail an briefwahl@moenchengladbach.de und unter www.moenchengladbach.de gestellt werden.

Antrag persönlich stellen
und gleich Stimme abgeben

Seit 26. August können sich Wahlberechtigte in Wahlscheinbüros im Vitus-Center und Rathaus Rheydt die Unterlagen besorgen. Dazu müssen sie ihren Personalausweis vorlegen. Sie können dort auch gleich ihre Stimme abgeben. „Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig, allerdings ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht“, erklärt die Stadtverwaltung. Die Wahlscheinbüros sind montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet – und zusätzlich am Freitag, 24. September, von 8 bis 18 Uhr.

Fristen

„Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden“, heißt es auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters. In besonderen Ausnahmefällen könne ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden – etwa, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten zu erreichen wäre „Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden“, rät der Bundeswahlleiter. Um berücksichtigt werden zu können, müsse der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Versand und Porto

Bei Versand per Post innerhalb Deutschlands muss der Wahlbrief nicht frankiert werden, beim Versand aus dem Ausland jedoch schon.

(aki)