Spielautomaten und „Schönheitstänze“ Das verdient Mönchengladbach mit der Vergnügungssteuer

Mönchengladbach · In Düsseldorf ist die Vergnügungssteuer bald Geschichte. Und in Mönchengladbach?

Für Glücksspielautomaten müssen die Aufsteller in Gladbach Steuern zahlen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(pze) Tanzen ist in Mönchengladbach nicht vergnügungssteuerpflichtig. Was ein böser Scherz auf Kosten des hiesigen Nachtlebens sein könnte, ist seit 2003 Tatsache. Denn: Im Gegensatz zur Stadt Düsseldorf erhebt die Stadt schon seit Jahren keine Vergnügungssteuer mehr auf „gewerbliche Tanzveranstaltungen“, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt. In der Landeshauptstadt wurde diese Steuer, die etwas aus der Zeit gefallen wirkt, bisher weiterhin erhoben. Zum neuen Jahr wird sich das nun ändern, das hat der Stadtrat entschieden.

Obwohl Mönchengladbach die Steuer speziell für Tanzveranstaltungen schon seit zwei Jahrzehnten nicht mehr erhebt, sorgt die Vergnügungssteuer dennoch für Einnahmen in Millionenhöhe in der Stadtkasse. Die Verwaltung rechnet in diesem und im kommenden Jahr mit Vergnügungssteuereinnahmen in Höhe von etwa vier Millionen Euro. Auf einige Freizeitaktivitäten wird die Steuer weiterhin erhoben. Aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt geht hervor, dass dazu „Schönheitstänze“ gehören. Gemeint sind damit „Striptease, Peepshows, Tabledances“ und „Darbietungen ähnlicher Art“. Auch Erotikmessen gehören demnach dazu, genau wie Vorführungen von pornografischen Filmen und Bildern.

Viel Geld wäre mit der Vergnügungssteuer durch derartige Veranstaltungen allein aber wohl nicht einzunehmen. Glücksspiel macht das Gros der Steuereinnahmen aus. So sind etwa Spielcasinos Vergnügungssteuerpflichtig, wie auch beispielsweise Spielautomaten in Gaststätten. Bei denen wird noch unterschieden zwischen solchen, bei denen die Spieler Geld- oder Sachpreise gewinnen können und solche, die zum Spaß gespielt werden, beispielsweise Flipper-Automaten. Je nach Aufstellort werden monatliche 50 bis 100 Euro für diese Automaten fällig. Bei denen mit Gewinnmöglichkeit sind es 20 Prozent des Spieleraufwands. Die vier Millionen Euro werden „zu über 99 Prozent durch die Versteuerung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erzielt“, sagte ein Sprecher der Stadt. Derzeit würden etwa 70 Unternehmen die Vergnügungssteuer entrichten müssen.

(pze)