Sogenannte „Tanzsteuer“ Vergnügungssteuer in Düsseldorf – was die Stadt jetzt plant

Düsseldorf · (ale) Düsseldorf verabschiedet sich von der Steuer für Tanzveranstaltungen. Dieses Relikt aus vergangenen Zeiten sorgt noch bis Ende des Jahres dafür, dass Betreiber von Bars und Clubs sowie Party-Veranstalter Vergnügungssteuer zahlen müssen.

Die Vergnügungssteuer gilt etwa für Peepshows und Erotikkinos – aber bis zuletzt auch für Discos und Bars. Das wird sich nun ändern.

Foto: dpa/Sophia Kembowski

Auf eine Stufe gestellt ist das Tanzen da mit „Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern, Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und Darbietungen ähnlicher Art, Sex- und Erotikmessen“. Laut Stadt soll so das Betreiben von Clubs und Bars attraktiver werden. Begrüßt wird das etwa von Gastronom Walid El Sheikh, der auch Sprecher der Altstadtwirte ist. Als „fragwürdig“ bezeichnet er die bisherige Satzung. Vor allem sieht er eine Ungleichbehandlung zu anderen Vergnügungen wie Essen gehen oder einem Kinobesuch, wofür Anbieter keine Vergnügungssteuer zahlen müssen. Ebenfalls kritisch sieht er es, dass allein die Fläche für die Veranstaltung als Grundlage für die zu zahlende Steuer veranschlagt wird. Also selbst bei schlechtem Besuch und einem Minusgeschäft ist die Steuer fällig. El Sheikh sieht für seine Betriebe zudem eine finanzielle Entlastung im insgesamt „mittleren vierstelligen Bereich pro Monat“. Dafür könne er zum Beispiel eine neue Vollzeitkraft einstellen.

Besonders ärgert die Vergnügungssteuer Daniel Fritschi, bisheriger Betreiber des inzwischen geschlossenen Golzheims wegen Bauarbeiten an der Theodor-Heuss-Brücke. Er hatte stets einen vierstelligen Gesamtbetrag pro Jahr zahlen sollen, obwohl er die von ihm gebuchten DJs als Künstler sieht, die wie ein Musiker bei einem Live-Konzert auf der Bühne stehen, wo auch keine Vergnügungssteuer fällig sei. Er hatte sich zuletzt sogar geweigert, die Steuer zu zahlen und der Stadt seine Argumente immer wieder dargelegt. Dennoch musste er erst vor wenigen Tagen erneut Einspruch gegen eine Pfändungsandrohung einlegen, wie er sagt. Die Abschaffung der Steuer für Tanzveranstaltungen sei gut, sagt Fritschi jetzt, er hoffe, dass ihm das auch bei seinem Streit mit der Stadt in dieser Sache helfe. „Ich bin auch ziemlich sicher, dass ich mich vor Gericht durchsetzen würde, obwohl ich es so weit eigentlich nicht kommen lassen will.“

Eine weitere Reform der Vergnügungssteuer, über die im Haupt- und Finanzausschuss am Montag entschieden wird, betrifft übrigens Glücksspielautomaten. Hier sollen Gastronomen künftig einen höheren Satz zahlen, der sich nicht mehr von dem für Betreiber von Spielhallen unterscheidet. Getrieben seien diese Veränderungen laut Kämmerin Dorothée Schneider übrigens nicht vom Wunsch nach Ertragssteigerungen, sondern von einem „ordnungspolitischen Grundgedanken“. In diesem Fall soll das Aufhängen eines Glücksspielautomaten in einer Gaststätte unattraktiver werden – und zwar aus Gründen der Spielsuchtvorsorge.

Die Einnahmen aus der Vergnügungsteuer beliefen sich im Vorjahr übrigens auf 8,7 Millionen Euro, auf Tanzveranstaltungen waren gerade mal 87 000 Euro zurückzuführen, wie die Stadt auf Nachfrage mitteilte.