Prozess in Düsseldorf Mutmaßlicher Reichsbürger steht vor Gericht
Düsseldorf · Der 52-jährige aus Düsseldorf soll wüste Schreiben an Staatsvertreter und Politiker verfasst haben. Ihm wird auch Erpressung vorgeworfen.
(wuk) Mit Anwürfen eines 52-Jährigen gegen die Bundesrepublik, gegen Staatsvertreter und Politiker sowie mit einem Erpressungsversuch des Mannes befasst sich ab diesem Montag das Landgericht. Der Angeklagte, bei dem es sich um einen so genannten Reichsbürger handeln soll, habe sich laut Anklage in diversen Veröffentlichungen als „Bürger der UdSSR“ dargestellt, habe den deutschen Staat als „weiter geführte Nazi-Kolonie“ bezeichnet und nach einer Hausdurchsuchung jeweils sechsstellige Summen von zwei Staatsbeamten verlangt – sonst würde er sie anzeigen. In einer Gerichtsmitteilung wird eine vom Angeklagten einst favorisierte Organisation als „dem Phänomenbereich der Reichsbürger zugehörig“ bezeichnet. Doch obwohl die Staatsangehörigkeit des 52-Jährigen offiziell mit „deutsch“ angegeben wird, wolle der Angeklagte den deutschen Staat in etlichen Veröffentlichungen nicht anerkennen, sondern gehe laut Anklage von einem Fortbestand des Dritten Reiches aus. Als angeblicher Vertreter der sowjetischen Militäradministration soll er unter anderem die „sofortige Abschaltung der von Deutschland unterhaltenen Institutionen“ gefordert haben.
320 000 Dollar forderte der Angeklagte von Polizeibeamten
So hatte er angeblich ab Ende 2019 bis zu einer Durchsuchung seiner Düsseldorfer Wohnung im Herbst 2021 angeblich in Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten die deutschen Regierungsmitglieder als Teile einer „Nazi-Kolonie“ verunglimpft. Auch habe er nach der Festnahme einer Reichsbürgerin wegen Volksverhetzung in einem norddeutschen Landkreis dortigen Polizeibeamten pauschal „Judenfeindlichkeit, Pädophilie, Korruption, Kindesmissbrauch“ bis hin zum Mord nachgesagt. Als bei ihm im September 2021 eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, habe er nur zwei Tage danach vom zuständigen Düsseldorfer Ermittlungsrichter sowie einem Polizeibeamten schriftlich je 10 000 Euro per Scheck oder in bar gefordert. Weiter sollten beide ihm je 160 000 Dollar zahlen, sonst werde er gegen sie Strafanzeigen wegen Geldwäsche erstatten. Auch diese versuchte Erpressung werten die Justizbehörden keineswegs als harmlos, sondern wollen ihn dafür jetzt vor Gericht bringen. Eine Staatsschutzkammer des Landgerichts hat für die Verhandlung gegen den Mann bisher drei Prozesstermine bis Mitte November reserviert.