Wichtig bei Grundstückskäufen So funktioniert das Altlastenkataster
Mönchengladbach. · „Altlasten“ klingt nicht nur fies. Werden sie im Boden entdeckt, kann es auch fies teuer werden. Darum sollten sich Käufer von Grundstücken vorab bei der Stadt erkundigen. Auskünfte werden oft kostenfrei erteilt.
Mehr als neun Millionen Euro will die Stadtverwaltung beiseite legen, damit die Beseitigung von Altlasten im Boden auf neun Grundstücken gesichert ist. Das teilte sie jüngst im Umweltausschuss mit. Zwar ist zuallererst der Verursacher einer Belastung des Bodens mit Schadstoffen verantwortlich. Doch wenn der nicht zu ermitteln ist oder nicht genug Geld hat, muss die Stadt für Untersuchungen und Sanierungen finanziell in Vorleistung gehen. Hat die Belastung gefährliche Ausmaße erreicht, muss nun mal zügig gehandelt werden. Dass der Verursacher nicht mehr zu finden ist, kann häufiger vorkommen, denn manche Altlasten entstanden, als Deutschland noch Kaiserreich war. Weniger klar dürfte vielen sein: In solchen Fällen müssen Eigentümer eines Grundstückes, auf dem eine Altlast entdeckt wird, für die Beseitigung zahlen – auch wenn sie nicht selbst den Schaden verursacht haben. Die Stadt führt seit 1987 ein Altlastenkataster. Wir erklären, wie es funktioniert und wann es sinnvoll ist, eines Auskunft daraus anzufordern.
Das Kataster
Ein Altlasten-Verzeichnis führt die Stadt systematisch seit 1987. Es habe derzeit beinahe 2400 Einträge, sagt Olaf Holtrup, stellvertretender Leiter des städtischen Umwelt-Fachbereichs. Ein Eintrag darin bedeutet aber nicht in jedem Fall, dass dort auch eine Altlast nachgewiesen ist. Vielfach bedeutet es lediglich, dass eine Bodenbelastung dort vorliegen könnte, Denn in mitunter detektivischer Kleinarbeit, durch Studium von Bauakten, alten Karten, Luftbildern und Adressbüchern, hat die Verwaltung Standorte beispielsweise von ehemaligen Tankstellen, Textil- und Lederfabriken, Galvanik-Betrieben sowie chemischen Reinigungen zusammengetragen. Es geht dabei also um Flächen, die aufgrund der Nutzungs-Historie verdächtig sind. Das Kataster wird laufend ergänzt, etwa auch durch Hinweise aus der Bevölkerung. Grundstückseigentümer, die von möglichen Altlasten-Quellen wissen, seien verpflichtet, dazu Auskunft zu geben, sagt Holtrup.
Untersuchung und Sanierung
Besteht der Verdacht, dass von einer Altlast eine erhebliche Umweltgefahr ausgeht – etwa dass Schadstoffe ins Grundwasser oder in Gewässer gelangen – Klärungsbedarf. Das beschreibt die Stadt auf ihren Internetseiten zum Thema Altlasten so: „Besteht auf Grund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, kann die Untere Bodenschutzbehörde von den Verpflichteten (unter anderem Grundstückseigentümer und Verursacher der Verunreinigung) verlangen, die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Ferner kann die Untere Bodenschutzbehörde Maßnahmen zur Sanierung einer nachgewiesenen schädlichen Bodenveränderung oder Altlast anordnen.“ Die Kosten für eine Untersuchung und Sanierung können in die Hunderttausende gehen.
Informieren
Um böse Überraschungen und finanzielles Desaster zu vermeiden, sollten Interessenten vor dem Kauf eines Grundstücks auf jeden Fall klären, ob es im Altlastenkataster Hinweise auf eine Belastung der Fläche gibt. Grundsätzlich könne jedermann sich zu jedem Grundstück erkundigen, sagt Holtrup. Bei einer Anfrage aus Neugier gebe es kostenfrei eine Auskunft nur darüber, ob es einen Eintrag im Kataster gebe oder nicht. Der Eigentümer eines Grundstücks oder ein von ihm dazu Bevollmächtigter könne aber auch detailliertere Auskunft bekommen – auch gratis, sofern es nicht einen besonderen Aufwand nötig macht. Anträge auf Auskünfte können formlos eingereicht werden. Die Stadt stellt aber auch auf ihrer Internetseite ein Formular zum Download zur Verfügung.