OB Reiners schaltet sich wegen Brax-Werbung ein
Der städtische Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz hatte dem Modeunternehmen Brax zweimal die Genehmigung von Schriftzügen und Werbeauslegern an der Fassade des Geschäfts versagt, mit Verweis auf den Bebauungsplan.
Mönchengladbach. OB Hans Wilhelm Reiners setzt sich für eine Lösung im Streit um die Außenwerbung am Brax-Geschäft an der Hindenburgstraße ein. Die Berichterstattung in der Samstagsausgabe habe er zum Anlass genommen, sich die Situation „umgehend einmal vor Ort anzusehen“, teilte Reiners bei Facebook mit.
„Danach frage ich mich, insbesondere nach dem Blick in die Umgebung des Standortes, nach den Gründen für die bisherige Nicht-Genehmigung“, so Reiners. Und: „Deshalb habe ich bei den Stellen in der Verwaltung, die mit dieser Sache befasst sind, dringend um Aufklärung und gleichzeitig darum gebeten, nach Möglichkeiten zu suchen, die beantragte Genehmigung zu erteilen.“
Der städtische Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz hatte dem Modeunternehmen Brax zweimal die Genehmigung von Schriftzügen und Werbeauslegern an der Fassade des Geschäfts versagt, mit Verweis auf den Bebauungsplan. Dieser sehe Außenwerbung nur in bestimmter Größe — so sei der von Brax beantragte Ausleger um 0,4 Quadratmeter zu groß — und unterhalb der Fenster des ersten Obergeschosses vor.
Die Außenwerbung an vielen Nachbargebäuden hingegen ist größer, bunter und über mehrere Geschosse verteilt. Brax hatte Rechtsmittel angedroht für den Fall, dass man gegenüber den angrenzenden Geschäften benachteiligt wird.
Auch die FDP wies auf die Bedeutung einer „abgewogenen Gestaltungssatzung“ hin. Den Beschluss von CDU und SPD für eine einheitliche Satzung für die Stadt sehe die FDP mit Skepsis, sagt Fraktionschefin Nicole Finger: „Das aktuelle Problem zeigt, wie lähmend für den Einzelhandel eine flächendeckende Gestaltungssatzung für Werbeanlagen sein kann.“
Gestern wurde zudem ein Fall in Eicken bekannt, in dem eine zunächst zugesagte Genehmigung für Auslegerwerbung nicht erteilt wurde, mit Verweis auf Bestandschutz. „Stattdessen haben wir jetzt ein unschönes, plattes HDI-Schild an der Wand“, sagt Daniel Imdahl, Hauptvertreter für das Versicherungsunternehmen. „Hätten wir das vorher gewusst, wäre die Standortwahl sicherlich anders ausgefallen.“