Prozess gegen Häftlings-Trio fortgesetzt
Zu dritt saßen die 56, 32 und 57 Jahre alten Männer auch am zweiten Prozesstag gestern vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht auf der Anklagebank. Zusammen waren sie zwischen dem 15. Mai 2014 und dem 10. Juni 2014 in der Zweiganstalt Mönchengladbach der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich 1 in einer Gemeinschaftszelle inhaftiert.
Der Staatsanwalt wirft dem Häftlings-Trio vor, damals gemeinsam einen Ausbruch aus dem Gefängnis geplant zu haben. Bei der abendlichen Essensausgabe wollten sie die Justizvollzugsangestellten in den Haftraum zerren und mit Stuhlbeinen niederschlagen, so die Anklage.
Tödliche Verletzungen der Beamten sollten offenbar in Kauf genommen werden. Doch die „Verabredung zum Mord“ scheiterte, weil Justizvollzugsbeamte bei einer Zellendurchsuchung die Stuhlbeine entdecken. Weil die drei Männer zum Anklagevorwurf zunächst nichts aussagten, wurde gestern zuerst ein Zeuge (55) gehört, der damals den Fall ins Rollen gebracht hatte. Nachdem der 57-jährige Mitangeklagte 2014 in die JVA Willich 1 verlegt worden war, hatten Beamte den 55-jährigen Häftling in die Gemeinschaftszelle gebracht. „Da waren zwei Männer, ein Älterer und ein Jüngerer“, erinnerte sich der „Neue“. „Ich habe noch zehn Jahre vor mir, die will ich auf keinen Fall hier verbringen. Ich will abhauen“, habe sich ihm der 56-Jährige anvertraut. „Und wenn das mit dem gezielten Schlagen mit den Stuhlbeinen nicht klappt?“, habe der Zeuge gemahnt. „Egal, und wenn dabei einer hops geht“, sei die Antwort des älteren Häftlings gewesen.
Der Zeuge bat damals um Verlegung in eine andere Zelle und informierte die Beamten. Gestern ließen der 32-jährige Viersener und der 57-jährige Gladbacher ihre Verteidiger eine geständige Aussage verlesen. Sie wussten Bescheid. Aber der 56-Jährige habe sie damals unter Druck gesetzt. Tatsächlich wollten sie sich nicht an dem Ausbruch beteiligen. Aber sie hätten sich nicht getraut, das dem 56-Jährigen mitzuteilen. I. Krüger