Garage zugeparkt: Hilfe für Anwohner bleibt aus
Fast vier Tage lang versperrte ein Auto die Zufahrt. Viktor Linnemann telefonierte mit Polizei und Ordnungsamt. Die hielten jeweils die andere Behörde für zuständig.
Am Montag wurde er am Schürenweg abgestellt, der Wagen mit dem Aachener Kennzeichen. Er parkte ziemlich schräg auf der Straße vor der Zufahrt von Viktor Linnemanns Garage. Das war schlecht. Denn Viktor Linnemanns Frau ist schwer krank und muss häufig ins Krankenhaus gefahren werden. Aber der Anwohner des Schürenwegs kam nicht mehr aus seiner Garage, weil eben das Auto aus Aachen den Weg versperrte.
Also rief Viktor Linnemann die Polizei an. Die sagte, sie sei nicht zuständig. Er solle das Ordnungsamt informieren. Linnemann tat, wie ihm geheißen. Doch das Ordnungsamt erklärte: „Damit haben wir nichts zu tun. Das ist Polizeisache.“
Bis gestern telefonierte Viktor Linnemann abwechselnd mit Polizei und Ordnungsamt. Die Polizei schickte immerhin einen Kradfahrer vorbei. Der Beamte steckte ein Knöllchen an die Windschutzscheibe. Auf Linnemanns Frage, ob er das Fahrzeug nicht abschleppen lasse, das seit Tagen die Einfahrt versperre, soll der Polizist gesagt haben: „Fahren Sie doch einfach 200 Meter über den Bürgersteig bis zur nächsten Ausfahrt.“
In seiner Not tat Viktor Linnemann dies auch. Allerdings war ihm ganz und gar nicht wohl dabei. „Das ist ein Rad- und Fußgängerweg, den ich da überfahre. Viele Kinder gehen dort, um zur Schule zu kommen“, sagt er.
Antwort eines Polizisten auf Viktor Linnemanns Frage, ob das Auto nicht abgeschleppt werden könne
Und tatsächlich gab’s Ärger. Als Viktor Linnemann wieder einmal, wie von der Polizei erlaubt, über den Bürgersteig fuhr, wurde er von einem Hundebesitzer beschimpft. „Er sagte, ich hätte ja wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank, hier über den Bürgersteig zu fahren“, berichtet Linnemann: „Der Hundebesitzer will mich jetzt anzeigen.“
Auf Nachfrage bei der Polizei erklärte ein Sprecher, dass man, bevor man abschleppen lasse, zuerst die Verhältnismäßigkeit prüfe. Im Fall Schürenweg sei der kurze Weg über den Bürgersteig zumutbar. Immerhin hatten die Beamten schon versucht, den Halter telefonisch zu erreichen — allerdings ohne Erfolg.
Eine gute Stunde, nachdem gestern bei der Stadt um Klärung gebeten wurde, war der Kommunale Ordnungsdienst vor Ort und kurze Zeit später das Auto abgeschleppt. Die Erklärung: „Ein Missverständnis.“
Tatsache ist: Sowohl Polizei als auch Ordnungsamt dürfen Autos versetzen lassen. Wer den Abschleppdienst bestellt, muss in Vorleistung gehen und sich das Geld vom Fahrzeughalter zurückholen. Ist bei dem Halter nichts zu holen, bleiben Stadt oder Land auf den Kosten sitzen.
Gestern war der Fall für die Stadt eindeutig. „Das kann ja kein Dauerzustand sein, einen Umweg über einen viel genutzten Gehweg zu fahren, um aus der Garage zu kommen.“, sagte ein Sprecher. Viktor Linnemann ist jedenfalls froh, dass seine Zufahrt wieder frei ist.